Monate: August 2018

Links & Recht im August

Viele Kommunen drehen an der Gewerbesteuer-Schraube: 53 Prozent der deutschen Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren die Gewerbesteuer erhöht, aber die Unterschiede bei den Hebesätzen sind weiterhin erheblich. Das zeigt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
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Grundsteuern in NRW, Hessen und dem Saarland besonders hoch: 60 Prozent der Gemeinden haben in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer erhöht, die bundesweit höchsten Hebesätze finden sich vor allem in nordrhein-westfälischen Kommunen. Das zeigt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
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Arbeitgeber dürfen Streikbrechern Prämien zahlen: Bestreikte Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten mit einer eigens ausgelobten Prämie vom Streiken abhalten. Das Bundesarbeitsgericht wertete eine solche Zahlung jetzt als zulässiges Mittel im Arbeitskampf (Az. 1 AZR 287/17).
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Ehe für alle – Splittingtarif gilt rückwirkend: Gleichgeschlechtliche Ehepaare können sich zusammen für die Einkommensteuer veranlagen lassen – und das rückwirkend für alle Jahre, in denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand. Das entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 1 K 92/18).
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Nur vereinbarte Betriebskosten lassen sich umlegen: Allein die konkrete mietvertragliche Vereinbarung entscheidet darüber, welche Betriebskosten Mieter zu übernehmen haben. Wenn der Vermieter bereits bestehende Kosten zu Vertragsbeginn ausgeschlossen hat, kann er sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt umlegen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az. 201 C 219/18).
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Schönheitsreparaturen – BGH stärkt Rechte von Mietern: Eine Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen einer unrenoviert übergebenen Wohnung auf den Mieter ist selbst dann unwirksam, wenn es eine Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter gibt. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 277/16).
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