Monate: November 2018

Links & Recht im November

BGH stärkt Position von Mietern mit lebenslangem Wohnrecht: Wenn der Kaufvertrag einer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht des Mieters vorsieht, darf der Vermieter ohne eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters keine Kündigung aussprechen. Das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 109/18).
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Prügeleien und verbale Entgleisungen rechtfertigen nicht per se die fristlose Kündigung: Für eine fristlose Kündigung muss der Mieter selbst eine schwere Pflichtverletzung begehen – das Verhalten seines Sohnes oder seiner Anwältin kann ihm nicht automatisch zugerechnet werden. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 55/18).
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Weihnachtsfeier – Absagen gehen steuerlich nicht zu Lasten der Teilnehmer: Bei der Berechnung der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Unternehmen im Rahmen einer Weihnachtsfeier gewähren, ist die Zahl der angemeldeten Teilnehmer relevant – nicht die Zahl der tatsächlich erschienenen Beschäftigten. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 3 K 870/17).
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BFH – Zugangsvermutung gilt bei privaten Postdienstleistern nur eingeschränkt: Bei privaten Dienstleistern kann – im Gegensatz zur Deutschen Post AG – nicht regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zugangsvermutung von Verwaltungsakten hervor (Az.: III R 27/17).
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Abruf einer E-Mail vom Mailserver beweist ihren Zugang: Das Absenden einer E-Mail allein genügt nicht als Anscheinsbeweis für ihren Zugang – ein Ausdruck aus dem Postausgangssystem des Absenders, wonach die versendete E-Mail vom Mailserver auf das E-Mail-Konto des Empfängers abgerufen wurde, jedoch schon. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 12 C 214/17).
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