Monate: Juni 2019

Links & Recht im Juni

Nachbarn müssen Lärm einer Flüchtlingsunterkunft nicht hinnehmen: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart muss das Landratsamt Esslingen geeignete Maßnahmen gegen in ihrer Unterkunft lärmende Asylbewerber ergreifen. Dabei geht es vor allem um laute Musik, übermäßig laute Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit (Az.: 2 K 6575/16).
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Kosten für irrtümliche Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum werden nicht erstattet: Wohnungseigentümer sollten die Teilungserklärung genau studieren: Wer Gemeinschaftseigentum instandsetzt, weil er es irrtümlich für Sondereigentum hielt, bleibt auf den Kosten sitzen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 254/17).
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BAG klärt Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit: Wenn ein Tarifvertrag Beschäftigten ab einem bestimmten Lebensjahr einen Anspruch auf Altersfreizeiten einräumt, gilt das anteilmäßig auch für Beschäftigte in Teilzeit. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 1 AZR 307/17).
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Ohne dauerhafte Zuordnung keine erste Tätigkeitsstätte: Auch wenn ein Arbeitnehmer ununterbrochen länger als 48 Monate auf einer Baustelle gearbeitet hat, wird diese nicht zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, wenn sich der Zeitraum aus mehreren befristeten Einsätzen zusammensetzt. Diese Entscheidung fällte jetzt das Finanzgericht Münster (Az.: 1 K 447/16 E).
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Bundessozialgericht bejaht Sozialversicherungspflicht für Honorarärzte und -pflegekräfte: Honorarärzte in Krankenhäusern und Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Zu diesem Schluss kam jetzt das Bundessozialgericht (Az.: B 12 R 11/18 R und B 12 R 6/18 R).
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Kein Wohngeld bei 115.000 Euro Vermögen: Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte jetzt eine Verwaltungsvorschriften des Bundes. Wer über „erhebliches Vermögen“ verfügt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld (Az.: VG 21 K 901.18).
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