Monate: Oktober 2019

Links & Recht im Oktober

Kein Schlichtungsverfahren wenn Wohnungseigentümer keine Nachbarn sind: Kommt es zum Streit über den Zigarettenrauch eines Mieters, ist nur dann ein vorgelagertes Schlichtungsverfahren nötig, wenn sich die Klage gegen den Mieter selbst und nicht gegen die Wohnungseigentümer richtet. Diese Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt veröffentlicht (Az.: 2-13 S 6/17).
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Überbau für eine Außendämmung nicht immer durchsetzbar: Wenn sich eine Innendämmung mit vertretbarem Aufwand realisieren lässt, müssen Nachbarn keinen Überbau für eine außen angebrachte Wärmedämmung dulden. Das entschied jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 1 ZRR 4/19).
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Modernisierungsmieterhöhung – Härteeinwand auch bei großer Wohnung möglich: Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an die Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung präzisiert. Ob auch Mieter großer Wohnungen einen Härtefall geltend machen können, hängt demnach vom Einzelfall ab (Az.: VIII ZR 21/19).
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Arbeitgeber muss Langzeiterkrankte nicht über drohenden Verfall des Urlaubs informieren: Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze, wonach Arbeitgeber eine Belehrungspflicht zu Urlaubsansprüchen und Verfallsfristen haben, gelten nicht für langzeiterkrankte Beschäftigte. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Az.: 5 Sa 676/19).
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Arbeitszeitbetrug und vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen fristlose Kündigung: Wenn ein Beschäftigter seine Arbeitszeit nicht korrekt erfasst und sich grundlos krank meldet, kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zufolge gilt das auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis schon fast 40 Jahre bestand und es vor den Pflichtverstößen keine Probleme gab (Az.: 5 Sa 246/18).
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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst auch Aufwendungen für die statische Berechnung: Wer Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen will, kann dabei auch Aufwendungen geltend machen, die mit dieser Leistung „eng verzahnt“ sind. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Fall entscheiden, in dem die Statik zur Durchführung der Handwerkerleistungen unbedingt erforderlich war (Az.: 1 K 1384/19).
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Pensionszahlung plus Geschäftsführervergütung keine verdeckte Gewinnausschüttung: Aus Sicht des Finanzgerichts Münster ist ein Nebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung möglich, ohne dass es sich dabei um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt (Az. 10 K 1583/19 K).
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