Wege gegen Missstände
Das Hinweisgeberschutzgesetz eröffnet Beschäftigten seit einem Jahr neue Wege, um anonym und ohne Angst vor Repressalien gegen Missstände in ihren Unternehmen vorzugehen. Arbeitsschutzbeschwerden gehen bei den dafür eingerichteten Meldestellen allerdings kaum ein – wahrscheinlich weil es dafür schon seit Jahren andere bewährte Möglichkeiten gibt.
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