Strom und Schatten

59 Gigawatt Photovoltaik könnten nach Berechnungen des Fraunhofer ISE auf den bestehenden großen Parkplätzen in Deutschland Raum finden. Immer mehr Bundesländer machen rechtliche Vorgaben, um dieses Potenzial zu erschließen. Zudem treiben gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur den Markt an.

Noch ist der Essener Messeparkplatz P10 ein weitgehend kahles Gelände direkt an der A52. Bis 2026 sollen die Stellplätze ein Dach bekommen: Die Projektpartner wollen 25.000 Solarmodule mit insgesamt 11 Megawatt Leistung installieren, welche die Stadt Essen jährlich mit rund 11,2 Gigawattstunden Strom versorgen sollen – ganz ohne Flächenkonkurrenz zu Landwirtschaft oder Naturschutzgebieten. Diese Konkurrenz gilt als Hindernis für das Ziel, in Deutschland ab 2026 jährlich rund 11 Gigawatt Freiflächen-Solaranlagen neu zu errichten, und rückt die Installation parallel zu anderen Nutzungen verstärkt in den Fokus: Agri-, Moor-, Floating- und eben Parkplatz-PV.

Rein von der Fläche her sind Parkplätze attraktive Standorte. Nach aktuellen Zahlen des Fraunhofer ISE haben allein die über 300.000 größeren Parkplätze in Deutschland ein technisches Photovoltaik-Potenzial von 59 Gigawatt. Die Flächen sind erschlossen und oft ohnehin versiegelt, was sie für eine zusätzliche Nutzung prädestiniert.

Außerdem bringt ein Solardach Vorteile über die Stromerzeugung hinaus: Schatten und Wetterschutz für die abgestellten Fahrzeuge, ein geringeres Aufheizen der Böden und die Möglichkeit der Direktnutzung für in der Nähe liegende Gebäude oder Ladestationen.

Große Unterschiede in den Bundesländern

Kein Wunder, dass immer mehr Bundesländer über die Landesbauordnungen oder die Solar- und Klimaschutzgesetze Vorgaben für die Ausstattung von Parkplätzen mit Photovoltaik-Anlagen machen. Die Verpflichtung greift beim Neubau und teilweise auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden und richtet sich nach der Anzahl der gemäß Stellplatzverordnung zugewiesenen Parkplätze. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen beispielsweise verlangen bei Nichtwohngebäuden ab 35 Stellplätzen eine Solaranlage; im Saarland liegt ein entsprechender Gesetzentwurf seit 2024 vor, ist aber noch nicht beschlossen. Für alle Gebäude beginnt etwa in Baden-Württemberg und Hamburg die Pflicht bei 35 Stellplätzen, in Hessen und Rheinland-Pfalz bei 50 Stellplätzen. Schleswig-Holstein hat diese Schwelle gerade auf 70 Stellplätze gesenkt und die Pflicht im Fall von Erweiterungen auch auf bestehende Parkplätze ausgedehnt. In Niedersachsen liegt die Grenze seit Jahresbeginn sogar bei nur 25 Stellplätzen.

Vor diesem Hintergrund können Wind- und Solarplaner von einer steigenden Nachfrage nach solchen Projekten ausgehen. Dass im Bestand bislang erst wenig Parkplatz-PV realisiert wurden, liegt vor allem an der im Vergleich zu Dach- oder klassischen Freiflächenanlagen geringeren Wirtschaftlichkeit. Zum einen erhöhen Fundamente und Tragwerke die notwendigen Investitionskosten. Zum anderen sorgt die bautechnische Planung für Mehraufwand, da der Parkplatz für Fahrzeuge mit verschiedenen Höhen befahrbar bleiben muss. Hinzu kommen Ausgaben für den Schutz vor Kollisionen, Vandalismus und Diebstahl.

Höhere Vergütung dank Solarpaket 1

Viele Bundesländer und Kommunen bieten daher eigene Förderprogramme für Parkplatz-PV an. Ein bundesweit greifender Hebel ist das EEG. 2022 wurden die Innovationsausschreibungen für solare Parkplatzüberdachungen geöffnet, um eine höhere Vergütung zu ermöglichen als bei klassischen Freiflächenanlagen. 2024 wurden die Parkplatz-PV dann im Rahmen des „Solarpaket 1“ als eigenes Subsegment unter den „besonderen Solaranlagen“ aufgenommen, damals mit einem Höchstwert von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2025 soll dieser Höchstwert nach § 37b Absatz 2 neu berechnet werden.

Allerdings bestand bei Redaktionsschluss ein Problem: Da die EU-Kommission das „Solarpaket 1“ immer noch nicht beihilferechtlich notifiziert hat, greifen einige dort enthaltenen Änderungen bislang nicht. Das betrifft unter anderem Vergütungen und das Ausschreibungsregime für besondere Solaranlagen wie Parkplatz-PV. Das sorgt bei Investoren für Zurückhaltung – zumal es dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge unklar ist, ob die erhöhten Fördersätze für Anlagen gelten, die vor der Genehmigung durch die EU-Kommission in Betrieb genommen werden.

Synergien vor Ort

Auf einem anderem Weg könnte die EU jedoch die Nachfrage nach Solardächern über Parkplätzen erhöhen: Seit Jahresbeginn fließen verschärfte Richtlinien für deren Ausstattung mit Ladestationen und Verkabelungen in das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ein. Demnach muss beispielsweise jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bekommen. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden oder Neubauten sind je nach Größe nicht nur Ladepunkte vorschrieben, sondern auch Schutzrohre und Vorverkabelungen. Ab 2027 gehen die Vorgaben der EU-Gebäude-Richtlinie sogar noch darüber hinaus – und für die Stromversorgung bietet sich eine Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaik an.

Unterm Strich stellen Parkplätze damit für Planungsunternehmen ein interessantes zusätzliches Betätigungsfeld dar. Bei Windparks können zum einen eigene Stellflächen mit Photovoltaik überdacht werden, um dem Gesamtertrag der Standorte zu erhöhen. Zum anderen können Gewerbestandorte im Einzugsbereich Raum für entsprechende Anlagen bieten und damit die Chance, die Kapazitäten von Netzanschlusspunkten besser zu nutzen. Das gilt auch für nahe gelegene Parkplätze an Bundesfernstraßen: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat Ende 2024 ihr Photovoltaik-Kataster aktualisiert, das für die Parkflächen bis zu 1,2 Gigawatt Potenzial ausweist.

Frankreich ist in Sachen Parkplatz-PV übrigens schon einen großen Schritt weiter: Neue wie bestehende Parkplätze mit mehr als 10.000 Quadratmetern Fläche müssen bis zum 1. Juli 2026 mindestens zur Hälfte mit Solardächern ausgestattet sein, Parkplätze zwischen 1.500 und 10.000 Quadratmetern bis zum 1. Juli 2028. Sonst wird es teuer.