Unter Räubern

Etwa zehn Prozent aller weltweit gehandelten Produkte sind Fälschungen oder Nachahmungen, schätzt der Zoll. Auch die boomende PV-Branche ist betroffen – Module, Gestelle, Komponenten, Prüfsiegel…

Kennen Sie Suntech Power Holding? Sind Sie sicher? Oder kennen Sie nicht doch eher Suntech Power Holdings? Wahrscheinlich. Das kleine s macht einen großen Unterschied. Die Firma ohne s hat ihren Sitz in Hongkong und ist einer der vielen kleinen asiatischen Modulhersteller. Die Firma mit s ist im chinesischen Wuxi beheimatet und nach eigenen Angaben der weltweit größte Modulproduzent – und hat gerade in Deutschland eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die es dem Unternehmen aus Hongkong und seinen Distributoren verbietet, Produkte unter dem Namen Suntech zu verkaufen. Denn „Suntech Power Holding (Hongkong) Co., Limited“ steht in keinerlei Verbindung mit „Suntech Power Holdings Co., Ltd.“. Auch wenn es vor der einstweiligen Verfügung nur vereinzelte Fälle gab, in denen Imitate ihrer Produkte verkauft wurden: Suntech (mit s) will CEO Zhengrong Shi zufolge „proaktiv“ gegen alle vorgehen, die unrechtmäßig Profit aus dem Markennamen und aus gefälschten Produkten schlagen. Zum Schutz der Marke, aber auch zum Schutz der Kunden: Qualitätsgarantien gibt es schließlich nur beim Original.

„Produkt- und Markenpiraterie gefährdet nicht nur die Volkswirtschaft. Noch gefährlicher wird es für den Verbraucher, wenn er ein gefälschtes Produkt erwirbt“, bestätigt Hans Heinz Zimmer, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). Zum einen, weil dieses Produkt unter Umständen nicht die Leistung bringt, die der Käufer erwartet. Zum anderen, weil es ihn eventuell gefährdet – durch giftige Bestandteile, Stromschläge, Brände. Auch Zimmers Verband ist von Fälschungen betroffen: Schon seit einigen Jahren gibt es beim VDE eine eigene Abteilung, die vor allem den Missbrauch des VDE-Zeichens verfolgt. Jetzt arbeitet das Institut dabei auch mit den europäischen Zollbehörden zusammen. Um Plagiate schneller aufzuspüren, kontrollieren die Zollbehörden bei der Wareneinfuhr in die Europäische Union die Vorlage eines gültigen Zertifikats für jedes VDE-Prüfzeichen an einem Produkt; die Zertifikate werden innerhalb weniger Minuten online verifiziert.

„Produktpiraten werden immer professioneller. Manche Produkte sind so gut gefälscht, dass nicht sofort ersichtlich ist, ob es sich um ein Plagiat handelt“, so die Erfahrung von Klaus Kreß, der die Zertifizierungsstelle beim VDE-Institut leitet. „Bei Einfuhren überprüft der Zoll grundsätzlich, ob eventuell Markenrechte verletzt werden. Wenn das Produkt ein VDE-Zeichen trägt, überprüft der Zoll jetzt außerdem, ob es das zu Recht oder Unrecht trägt.“ Auch der TÜV, der ebenfalls immer wieder gegen den Missbrauch seiner Prüfzeichen kämpfen muss, arbeitet eng mit dem Zoll zusammen. Und der bekommt immer mehr zu tun: Im Jahr 2008 hat die Zollverwaltung in 10.888 Fällen gefälschte Produkte beschlagnahmt – 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Wert der beschlagnahmten Waren: stolze 436 Millionen Euro. Einer OECD-Studie zufolge könnte es in Deutschland ohne Produktpiraterie 70.000 Arbeitsplätze mehr geben. Weltweit liegt demnach der Schaden, den gefälschte Produkte verursachen, bei rund 150 Milliarden Euro.

Auch wenn genaue Zahlen zu gefälschten PV-Produkten fehlen: „Ich denke, jedes Unternehmen ist in Deutschland von Produkt- und Markenpiraterie betroffen – es sei denn, es stellt maßgeschneiderte konfektionierte Ware für den Einzelkunden her“, sagt Doris Möller. Die Juristin ist Expertin für Markenschutz und Plagiate beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Geschäftsführerin des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM). Aus ihrer Sicht haben alle Unternehmen, die Industrieprodukte herstellen, ein ernst zu nehmendes Problem mit Produkt- und Markenpiraterie.

Wie ernst das Problem ist, zeigen Meldungen aus der Verbändelandschaft. Nach aktuellen Zahlen des VDE stellt Produktpiraterie für vier von fünf forschungsorientierten Unternehmen der Elektrobranche eine existenzielle Bedrohung dar; fast ebenso viele sind der Meinung, dass Produktpiraterie gerade jetzt in der Krise zunehmen wird. Das hat der VDE-Trendreport ergeben, eine Umfrage unter den 1.300 Mitgliedsunternehmen und Hochschulen des Verbandes. Jedes dritte befragte Unternehmen war demnach bereits Opfer von Produktpiraterie. Auch in den Hochschulen wird spioniert: 23 Prozent der befragten Hochschullehrer der Elektro- und Informationstechnik sind überzeugt, dass ihre Hochschule bereits Opfer von unfreiwilligem Know-how-Transfer wurde.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) kommt zu ähnlich unerfreulichen Zahlen – schwierig für eine Branche, die den Schutz geistiger Eigentumsrechte als existenziell einstuft. Laut einer aktuellen Umfrage sind zwei Drittel der deutschen Unternehmen im VDMA von Produktpiraterie betroffen; dabei sind alle Maschinenbau-Fachbereiche und ihre Produktionsschritte involviert. 60 Prozent der Befragten gaben an, dass komplette Maschinen nachgebaut wurden, bei 42 Prozent wurden Ersatzteile kopiert, bei 41 Prozent ging es um einzelne Komponenten.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) widmete dem Thema angesichts steigender Fallzahlen vor kurzem eine eigene Tagung, „Produktsicherheit und Energieeffizienz – Verbraucherschutz durch Herstellerverantwortung und Marktüberwachung“. Der Verband setzt sich für „eine wirksame, konsequente Marktüberwachung“ ein und wird dabei von Verbraucherschützern unterstützt. „Wir fordern ein Konzept, das Kontrollquoten, Ladenbegehungen und stichprobenartige Messungen beinhalten muss“, sagte bei der ZVEI-Tagung Monika Büning, Referentin Umwelt und Produktsicherheit beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Mehr Kontrolle allein wird jedoch nicht reichen. „Die Unternehmen müssen ihre Hausaufgaben machen“, fordert APM-Geschäftsführerin Möller. Genauer: Die Nutzung von Schutzrechten – Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster – muss ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie sein, denn nur dann sind wirksame Schritte gegen Plagiatoren überhaupt möglich. Schließlich gilt in Deutschland der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit: Grundsätzlich darf jeder fremde Erzeugnisse, Verfahren und Marken kopieren – es sei denn, diese sind offiziell geschützt. Wichtig ist laut Möller auch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. „Der Zoll kann nur tätig werden, wenn die Unternehmen Grenzbeschlagnahme-Anträge gestellt haben und entsprechende Informationen liefern, so dass der Zoll auch sehr zielgerichtet zuschlagen kann.“ Immerhin sind die Beamten nicht nur an Grenzen aktiv: Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz oder das örtlich zuständige Hauptzollamt gehen auf Antrag auch bei Messen gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Unter Umständen droht jedoch nicht nur von fremden Firmen Gefahr, sondern auch von Geschäftspartnern. Das erlebte jüngst die Firma Schletter. Das Unternehmen hatte eine Installationsfirma damit beauftragt, für einen Endkunden zwei Großanlagen zu montieren. „Das darauf folgende dritte Projekt hat die Installationsfirma dann komplett angeboten“, berichtet Hans Urban, Leiter des Geschäftsbereichs Montagesysteme. „Und dabei hat die Firma dann eine weitgehend ‚nachempfundene‘ Systemtechnik eingesetzt.“ Immerhin waren Schletters rechtliche Schritte erfolgreich. „Wir konnten sogar eine Unterlassung bewirken.“

„Schade, dass sich kriminelle Energie nicht in Strom umwandeln lässt“, sagt Michael Kübsch zum Thema Produktpiraterie. Der Geschäftsführer von Renusol, einem Produzenten von Modul-Befestigungssystemen, sieht darin ein wachsendes Problem. „Wenn man gute Produkte entwickelt und anbietet und eventuell sogar eine Monopolstellung hat, dann weckt das natürlich Begehrlichkeiten – schließlich geht es angesichts des wachsenden Marktes um viel Geld.“ Aus seiner Sicht fehlt in der noch jungen Branche, die außerdem von einem sehr kollegialen Umgang miteinander geprägt ist, bislang das notwendige Bewusstsein. „Das Thema Patente kommt viel zu kurz. Die Unternehmen müssen unbedingt ihr Wissen und ihre Entwicklungen – also ihr eigentliches Kapital – besser schützen.“

Renusol lässt sich diesen Schutz einiges kosten. Für jedes neue Produkt wird ein Patent angemeldet, außerdem unterstützen Patentanwälte das Unternehmen bei der Wahrung der Rechte. Eine Investition, die sich schon ausgezahlt hat: Bereits in mehreren Fällen konnte Renusol verhindern, dass Wettbewerber mit auffallend ähnlichen Produkten Geschäfte machen. Die dreistesten Nachahmungen kamen bislang übrigens aus deutschen Werkstätten. Und bei der jüngsten Intersolar erlebte Kübsch am Stand eines britischen Herstellers ein Déjà-vu. „Diese Firma haben wir jetzt angeschrieben und ganz kollegial um Erläuterung gebeten, warum sie glauben, mit ihrem Produkt unser Patent nicht zu verletzen“, sagt Kübsch. Aber eigentlich hört bei Kübsch die Kollegialität bei diesem Thema auf. „Wir nutzen natürlich patentierte Produkte anderer Firmen, aber die kaufen wir regulär ein. Denn so, wie wir honoriert werden wollen, honorieren wir auch die Arbeit anderer.“ Und auch, wenn er den Gedanken anstrengend findet: „Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn der Zoll bei jeder Messe vor der Eröffnung eine Runde drehen würde.“

Ein Gedanke, mit dem sich auch das Unternehmen Multi-Contact anfreunden könnte. Der Hersteller von PV-Steckverbindern, der ebenfalls über viele Patente verfügt, geht bereits seit Jahren gegen Nachahmer vor. „Die Produkte sehen dem Original äußerlich zum Verwechseln ähnlich“, heißt es aus der Schweiz. „Auf technischer Ebene jedoch gibt es erhebliche Unterschiede, vor allem bei den sicherheitsrelevanten Merkmalen.“ Die Schweizer Ingenieure waren daher wenig erbaut, als sie auch auf der Intersolar Plagiate ihrer Steckverbinder entdeckten. Immerhin erlaubten es ihnen ihre eingetragenen Schutzrechte, gegen zwei Hersteller und zwei Anbieter rechtliche Schritte einzuleiten.

Denn vor allem eines sind Fälschungen und Nachahmungen nicht: Kavaliersdelikte. Darauf machen auch aktuelle Kampagnen und Aktionen gegen Produktpiraterie aufmerksam. Messegesellschaften bündeln inzwischen Maßnahmen für besseren Markenschutz, beispielsweise in den Initiativen „against copying“ der Messe Frankfurt und „no copy!“ der Kölnmesse oder in dem „Intellectual Property Panel“ der Messe München; auch die Veranstalter von Branchenmessen der Solarindustrie arbeiten an passenden Konzepten. Parallel zur Hannover Messe startete der VDMA seine Kampagne „Choose the Original – Choose Success“. Die EU-Kommission richtete eine europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie ein. Fast zeitgleich schickte der APM gemeinsam mit Shoppingcenter-Betreiber ECE seine Wanderausstellung „Schöner Schein. Dunkler Schatten“ auf eine Reise durch 30 Einkaufszentren. Und besonders dreiste Fälschungen werden mit dem „Plagiarius“ oder als „Schwarzes Schaf“ geehrt.

Wichtigstes Ziel all dieser Kampagnen: potenzielle Kunden vom Kauf gefälschter Ware abhalten. „Die Produktpiraterie ist das Krebsgeschwür der Globalisierung, das mit erschreckender Rasanz wächst“, sagt APM-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Stihl. „Nur wenn wir auch der Nachfrageseite unsere Aufmerksamkeit widmen, können wir in unserem Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie erfolgreich sein.“ Denn auch Fälscher sind Unternehmer, die vor allem eines motiviert: die entsprechende Nachfrage.

Kein Kavaliersdelikt

Einen Gesetzgebungsvorschlag zu Produkt- und Markenpiraterie hat der Markenverband im April 2009 vorgelegt: Nach Willen des Verbandes soll anstelle verstreuter Einzeltatbestände im Nebenstrafrecht eine zentrale Norm im Strafgesetzbuch geschaffen und eine Mindeststrafe eingeführt wer-den. Denn bisher ist das Risiko des Täters sehr viel geringer als die finanziellen Vorteile durch Herstellung und Handel mit Plagiaten. Aber bereits auf Grundlage der aktuellen Gesetze gibt es ein rechtliches Risiko. Und das kann auch Unschuldige treffen: Das Benutzen markengefälschter Produkte im geschäftlichen Verkehr ist in jedem Fall gesetzlich verboten – auch wenn es unwissentlich, also unbemerkt und ohne Absicht geschieht. Für Solarteure bedeutet das, dass sie sich ihre Produkte sehr genau ansehen müssen: Logos, Prüfzeichen, Seriennummern, Begleitpapiere, eventuelle Sicherheitsmerkmale. Denn der Inhaber der Schutzrechte kann nicht nur gegen den Hersteller der gefälschten Ware vorgehen, sondern auch gegen Händler und Handwerker – er folgt dabei schlicht der Vertriebskette.

Der erste Schritt ist meistens außergerichtlich: eine oft mit hohen anwaltlichen Gebühren verbundene Abmahnung. Wenn beispielsweise ein Händler gefälschte Produkte oder Plagiate vertreibt, muss er sich als Folge einer solchen Abmahnung verpflichten, diese Ware nicht weiter zu vertreiben beziehungsweise sie zu vernichten. Ein Hauptsacheverfahren kann dann klären, inwieweit der Rechteinhaber außerdem Anspruch auf Schadensersatz für bereits vertriebene Ware sowie auf Auskunft über deren Quelle hat. Das kann teuer werden – für den Händler, aber auch für Handwerker, die ein Plagiat aufs Dach montieren. Denn grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die konkret vereinbarte Ware zu liefern. Wenn ein Handwerker seinem Kunden zum Beispiel ein spezielles Modul verkauft, muss er es auch montieren. Tut er das nicht, kann der Bauherr zunächst auf Entfernung und Ersatz des Produktes bestehen. Außerdem kann er die Zahlung verweigern, solange der Auftrag nicht vertragsgemäß erfüllt ist, und Schadensersatz verlangen, beispielsweise für Folgekosten oder entgangenen Ertrag. Denkbar sind außerdem Anzeigen – wenn beispielsweise wegen eines gefälschten Kabels ein Brand entsteht, bei dem Gebäude und Menschen zu Schaden kommen, auch wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Zwar verläuft auch der Regress entlang der Vertriebskette. Aber da zweifelhafte Hersteller und Distributoren oft nicht dingfest zu machen sind, bleiben Händler und Handwerker unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Übrigens: Nicht nur Nachahmungen und Fälschungen kollidieren mit Schutzrechten des Herstellers, sondern auch Grauimporte. Wer zum Beispiel Original-Markenware in die EU einführt, sie hier bewirbt oder anbietet, die der Rechteinhaber nicht für die EU freigegeben hat, verletzt ebenfalls das Markenrecht – mit den erwähnten Folgen.