2020: Zahlreiche steuerliche Neuregelungen
Die Mobilität nimmt im jetzt vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz 2019 großen Raum ein – daher trägt es auch den etwas umständlichen Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“...
Der Bundestag hat im Dezember das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ abschließend beraten – im zweiten Anlauf. Den ursprünglich geplanten Beratungstermin am 24. Oktober hatte die Bundesregierung gekippt, da die Fraktionen zu etlichen Punkten noch Abstimmungs- und Änderungsbedarf angemeldet hatten. Immerhin umfasst das Gesetzespaket einen bunten Strauß sehr unterschiedlicher Maßnahmen. Regelungen zu Mobilität und Elektromobilität gehören ebenso dazu wie steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber sowie Anpassungen an EU-Recht und an Urteile von EuGH und BFH.
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