Augenschutz II: Cool und sinnvoll

Zuviel Sonne kann nicht nur für die Haut gefährlich werden, sondern auch für die Augen. Gute Sonnenbrillen schützen daher sowohl vor Blendung als auch vor UV-Strahlung.

Sonne tut gut: Der Körper schüttet vermehrt positiv stimmende Endorphine aus und produziert das vor allem für den Knochenstoffwechsel wichtige Vitamin D. Eine Überdosis UV-Licht kann allerdings zu Schäden führen, auch an den Augen. „Die meisten Menschen tragen Sonnenbrillen, damit die Augen von der Sonne nicht geblendet werden. Dass UV-Strahlen auch Schäden an den Augen hervorrufen können, unterschätzen viele. Denn Schädigungen an den Augen machen sich meistens sehr viel später bemerkbar“, sagt Claudine Strehl, Bereichsleiterin Strahlung beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA).

Blendung setzt die Sehschärfe herab und verursacht auf Dauer Augenbrennen und Kopfschmerzen. UV-Strahlung in hoher Intensität kann kurzfristig die vordersten Partien des Auges schädigen, was zu schmerzhaften Binde- und Hornhautentzündungen führt. Bemerkbar macht sich das wenige Stunden danach durch tränende und gerötete Augen, starke Schmerzen und das Gefühl, Sand in den Augen zu haben – Schweißer kennen das als Verblitzen, Bergsteiger als Schneeblindheit. In der Regel heilt die Schädigung in wenigen Tagen folgenlos ab. Schwere Fälle können allerdings, insbesondere ohne ärztliche Behandlung, auch zu bleibenden Schäden wie Narben auf der Hornhaut führen.

Ein langfristiges Zuviel an UV kann ebenfalls zu chronischen Krankheiten führen: zum sogenannten Grauen Star (Katarakt) und wahrscheinlich auch zu degenerativen Netzhauterkrankungen wie der altersabhängigen Makuladegeneration, die Gesichtsfeldausfälle und schwere Sehschäden zur Folge hat und derzeit nicht behandelbar ist. Die verschiedenen Arten von Hautkrebs können sich ebenfalls im Augenbereich bilden, insbesondere am Unterlid und in dessen Umgebung, wo in der Regel besonders viel UV-Strahlung auftrifft.

Bei Tätigkeiten im Freien sind Sonnenbrillen daher nicht nur als Schutz vor Blendung unverzichtbar, sondern auch als Schutz vor dem Eindringen von UV-Strahlung ins Auge. „Wie beim Schutz der Haut kann man sich am UV-Index orientieren: Sobald der UV-Index den Wert 3 oder höher hat, sollten die Augen geschützt werden“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). „Das gilt auch bei Bewölkung, da UV-Strahlung Wolken durchdringen kann. Besonders wichtig ist der Augenschutz in der Nähe von Wasser, Schnee, Sand und anderen reflektierenden Oberflächen sowie in Höhenlagen.“
Im Gegensatz zum Blendschutz sieht man einer Sonnenbrille ihre UV-Filterwirkung allerdings nicht an, denn auch helle Gläser können einen UV-Filter haben. Gleichzeitig können besonders dunkle Gläser ohne ausreichenden UV-Schutz sogar schädlich sein, da die Pupille hinter dem dunklen Glas geweitet bleibt und besonders viel UV-Strahlung ins Auge eindringen kann.

Erste Orientierung in Sachen Blendschutz bietet die Filterkategorie, die oft mit einem Aufkleber oder Etikett an der Brille oder dem Bügel vermerkt ist. Kategorie 1 beispielsweise hat nur eine sehr geringe Schutzwirkung, Kategorie 4 ist für gutes Sehen zu dunkel und daher im Straßenverkehr nicht zugelassen. Kategorie 2 hingegen absorbiert bis zu 82 Prozent des Lichts und gilt als geeignet für Sommertage in unseren Breitengraden. Bei extrem hellen Bedingungen, etwa bei Arbeiten am Wasser, im Schnee oder mit reflektierenden Bauteilen, kann auch Kategorie 3 sinnvoll sein, die bis zu 92 Prozent des Lichts absorbiert.

Wenn eine Sonnenbrille zudem alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtert, steht auf dem Etikett beispielsweise „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“. Die Angabe wird allerdings nicht offiziell kontrolliert und ist daher keine Garantie. Ein verlässlicher Hinweis auf normgerechten UV-Schutz sind Markierungen mit „DIN EN ISO 12312-1“ oder „DIN EN 172“. Das CE-Zeichen, das alle in Deutschland verkauften Sonnenbrillen tragen müssen, steht lediglich dafür, dass die Brille einen UV-Schutz von bis zu 380 Nanometer hat und den geltenden EU-Richtlinien entspricht – überprüft wird die Richtigkeit dieser Angaben jedoch nur vom Hersteller.

Die Färbung des Brillenglases spielt auch eine Rolle. Als geeignet gelten Färbungen in braun oder grau, da sie für gutes Sehen ideal sind. Blau- und Rottönungen dagegen verschlechtern die Kontrastwiedergabe und damit das scharfe Sehen. Verspiegelte Brillengläser wiederum haben einen besseren Blendschutz als eine getönte Brille, da die metallische Beschichtung das Licht von den Augen wegreflektiert. Polarisierende Brillengläser filtern Lichtwellen heraus, die von flachen Oberflächen wie Wasser, Schnee oder Glas reflektiert werden. Das reduziert störende Lichtreflexionen, so dass das Auge nicht so schnell ermüdet – eine gute Hilfe beispielsweise beim Fahren auf nassen Straßen. Und phototrope, also selbsttönende Brillengläser, die sich an die Umgebungshelligkeit anpassen, können für Beschäftigte mit Korrekturbrillen praktisch sein, wenn sie viel zwischen Innen- und Außenbereich wechseln.

Wichtig ist zudem ein Seitenschutz, da UV-Strahlung sehr stark streut. Dieser lässt sich durch die Größe der Gläser oder die Form der Brille erreichen, etwa mit breiten Bügeln. Eine entsprechende Kopfbedeckung kann darüber hinaus Schatten für die Augenpartie spenden, beispielsweise Hüte mit breiter Krempe oder Schutzhelme mit Stirnblende. 
Übrigens: Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefährdung bestätigt und keine anderen Schutzmaßnahmen technischer oder organisatorischer Art möglich sind, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten Sonnenbrillen als PSA zur Verfügung stellen. Die Auswahl ist von zwei Faktoren abhängig: wie intensiv die direkte Sonnenstrahlung ist und wieviel Strahlung am Arbeitsplatz reflektiert wird. Bei Personen, die bereits eine Korrekturbrille tragen, kann diese PSA allerdings auch ein aufklemmbarer Sonnenschutz oder eine Überbrille sein – eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke ist eine freiwillige Unternehmensleistung.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt online das Faltblatt „Sonnenbrillen – Sicherer Sonnenschutz für die Augen“ bereit.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F9.pdf?__blob=publicationFile&v=4