Fluchtwege III: Sonderfall Baustelle

Baustellen sind ein komplexes Arbeitsfeld – das gilt auch für die Themen Flucht und Rettung. Sicherheitsbeauftragte sind hier besonders gefragt.

Wie in allen Arbeitsstätten müssen auch auf Baustellen Flucht- und Rettungswege eingerichtet, gekennzeichnet und freigehalten werden. Zum einen kommt es beim Einsatz von bauchemischen Produkten immer wieder zu Bränden oder Explosionen, so dass sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen müssen. Zum anderen können unterschiedlichste Unfälle eine Erstversorgung, Rettung oder Bergung notwendig machen.

Mit Blick auf die Abmessungen der Wege sowie zu Stufen, Türen und Toren macht wieder die Arbeitsstättenregel A2.3 die zentralen Vorgaben, berücksichtigt dabei jedoch die Besonderheiten, die auf vielen Baustellen gegeben sind. Zudem müssen sich beispielsweise auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig werden, die verschiedenen Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gestaltung von Fluchtwegen abstimmen. Für Sicherheitsbeauftragte ist es ebenfalls sinnvoll, den Kontakt zu den Kollegen aus den anderen Betrieben zu suchen – und zu dem Koordinator, dessen Bestellung die Baustellenverordnung vorschreibt.

Die Fluchtwege selbst können auf Baustellen neben eventuell vorhandenen Treppenhäusern auch über temporäre Verkehrswege führen, etwa über Treppentürme, Fassadegerüste oder Anlegeleitern. In jedem Fall müssen sie stetig an den Baufortschritt angepasst werden. Sicherheitsbeauftragte sollten verstärkt darauf achten, dass bei diesen Anpassungen an alle Piktogramme und die Beleuchtung gedacht wird. Geänderte Begrenzungen im freizuhaltenden Gangbereich können beispielsweise mit Laufbelägen und Farbspray flexibel markiert werden.

Der Flucht- und Rettungsplan kann auf Baustellen an einer zentralen Stelle ausgehängt werden, zum Beispiel witterungsgeschätzt am schwarzen Brett. Ist die Baustelle so komplex oder unübersichtlich, dass es geschoss- oder abschnittsbezogene Flucht- und Rettungspläne gibt, müssen dafür jeweils geeignete Stellen gefunden werden. Im Gespräch mit anderen Beschäftigten können Sicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass alle auf dem Gelände orientiert und über die aktuellen Fluchtwege informiert sind.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) weist darauf hin, dass für Ersthelfer und Rettungsdienste die Zugänglichkeit des Unfallorts und das schnelle Auffinden der Person auf der Baustelle von großer Bedeutung sind.

Sicherheitsbeauftragte können sich als Lotsen zur Verfügung stellen, um bei Bedarf Rettungskräfte an der Baustelleneinfahrt zu empfangen und zügig zum Einsatzort zu begleiten. Bei weiträumigen oder unübersichtlichen Baustellen können weitere Wegweiser oder Lotsenpunkte sinnvoll sein.