Links & Recht im Januar
BAG konkretisiert Arbeitgeber-Pflichten bei der Anpassung von Betriebsrenten: Laut Betriebsrentengesetz müssen Arbeitgeber alle drei Jahre die Höhe der Betriebsrenten prüfen und gegebenenfalls anpassen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Das Bundesarbeitsgericht hat definiert, unter welchen Voraussetzungen diese Pflicht entfällt (Az.: 3 AZR 122/18). weiterlesen
BAG präzisiert Spielregeln für pauschale Überstundenabgeltung: Pauschale Abgeltungen von Überstunden bleiben grundsätzlich zulässig – wenn Arbeitgeber einige Spielregeln beachten. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt präzisiert, welche Vorgaben für Pauschalierungsregeln in Betriebsvereinbarungen gelten. Außerdem äußerten sich die Richter mit Blick auf die geleistete Arbeitszeit zur Darlegungs- und Beweislast (Az.: 5 AZR 452/18). weiterlesen
BFH reduziert Rechnungsanforderungen an Leistungsbeschreibung und Leistungsdatum: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Der Bundesfinanzhof hat sich daher in einem aktuellen Fall damit befasst, unter welchen Voraussetzungen die Leistungsbeschreibung und der Leistungszeitpunkt als ordnungsgemäß anzusehen sind (Az.: V R 29/19). weiterlesen
Vermieter dürfen Grundriss einer vermieteten Wohnung nicht eigenmächtig ändern: Mieter haben ein Recht auf eine Wohnung mit dem Zuschnitt, den sie bei der letzten Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrages oder zu Beginn des Mietverhältnisses hatte – auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung. Ändert der Vermieter den Grundriss später eigenmächtig, stellt das einen zu behebenden Mangel der Mietsache dar. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 131/19). weiterlesen
Mieter haben Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Rauchmelder: Vermieter sind den Landesbauordnungen zufolge verpflichtet, Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten. Daher müssen Vermieter die Kosten erstatten, wenn Mieter diese Geräte selbst beschaffen, urteilte das Amtsgericht Coesfeld (Az.: 4 C 171/19). weiterlesen
Wochenlanger Ausfall der Gasversorgung begründet einstweilige Verfügung: Auch im Sommer müssen Vermieter zügig die Gasversorgung reparieren lassen, wenn Mieter, sonst Heizung, Warmwasser und Kochmöglichkeit fehlt. Tut sich wochenlang nichts, ist laut Landgericht Berlin die Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf sofortige Wiederherstellung der Gasversorgung zulässig (Az.: 65 T 66/19). weiterlesen