Links & Recht im Oktober
Mieter müssen nur wenige Sekunden auf warmes Wasser warten: Wenn Mieter länger als 30 Sekunden darauf warten müssen, dass ihr Warmwasser 55 Grad Celsius erreicht, können sie die Miete um fünf Prozent mindern. Das hat das Amtsgericht Berlin entschieden (Az.: 7 C 82/17). weiterlesen
BGH - Nachbarn müssen häusliches Musizieren hinnehmen: Musik kann einen wesentlichen Teil des Lebensinhalts bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein, sagt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Az.: V ZR 143/17). Nachbarn müssen daher selbst in einem Reihenhaus in gewissen Grenzen mit dem Trompetenspiel des Nachbarn leben. weiterlesen
Mietpreis-Check eines Internetportals kann keine Mieterhöhung begründen: Vermieter können für die Begründung einer Mieterhöhung nicht den Mietpreis-Check von Immobilienscout24 heranziehen, hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 472 C 23258/17). Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung rechtskräftig. weiterlesen
Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen: Wenn ein Mieter schriftlich erklärt, dass er mit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete einverstanden ist, kann er sich später nicht auf sein Widerrufsrecht berufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 94/17). weiterlesen
Finanzämter verzeichneten 2017 rund 3,2 Millionen Einsprüche: Immer weniger Steuerpflichtige legen bei ihrem Finanzamt Einspruch gegen einen Verwaltungsakt ein. 2017 waren es laut Bundesfinanzministerium etwa 3,245 Millionen Vorgänge – 2013 waren es noch rund 4,245 Millionen. weiterlesen
BAG - Bei Auslandsentsendungen gelten Reisezeiten als Arbeitszeiten: Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland schickt, muss er die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeiten vergüten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Maßgeblich sei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class entstehe (Az.: 5 AZR 553/17). weiterlesen