Links & Recht im Mai
Arbeitgeber muss Schwerbehinderte auf Zusatzurlaub hinweisen: Wenn Arbeitgeber von der Schwerbehinderung eines Beschäftigten wissen, müssen sie ihn auf den ihm zustehenden zusätzlichen Urlaub aufmerksam machen. Wenn dieser Hinweis nicht erfolgt, hat der Beschäftigte aus Sicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Anspruch auf Schadensersatz (Az.: 2 Sa 567/18).
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