Links & Recht im August
Die Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig: Dem Bundesverfassungsgericht zufolge verletzt die Mietpreisbremse weder die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit noch den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Regelung stelle zwar einen Eingriff in das Eigentum dar, dieser sei aber als verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt (Az.:1…
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