Recht & Links IX/2023

Dem Bundesurlaubsgesetz zufolge ist für die Höhe des zu gewährenden Urlaubsentgelts der durchschnittliche Arbeitsverdienst entscheidend, den Beschäftigte in den 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten haben. Der zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsverdienst wird dabei nicht berücksichtigt, wohl aber schwankende Verdienstbestandteile in dem 13-Wochen-Zeitraum wie etwa Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht (SFN-Zulagen). Diese Zuschläge unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Das gilt jedoch nicht für den auf sie entfallenden Anteil am Urlaubsentgelt. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 2 BA 26/22).
https://www.lohn1x1.de/News/sfn-zulagen-anteil-an-urlaubsentgelt-ist-beitragspflichtig.html  


Eigentlich ist die Ein-Prozent-Regelung, wonach bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des betreffenden Fahrzeugs zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet wird, auf Lkw und Zugmaschinen nicht anwendbar. Bei der privaten Nutzung eines kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Lkw eingestuften Handwerker-Fahrzeug kann unter bestimmten Voraussetzungen allerdings trotzdem die Listenpreismethode greifen, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: XB 111/22). 
https://www.lohn1x1.de/News/bfh-1-prozent-regelung-kann-auch-fuer-handwerker-kfz-gelten.html  

Eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az.: 3 K 188/21). Hintergrund des Falls ist eine von Vater und Sohn gemeinsam gegründete KGaA. Das Grundkapital wurde vollständig vom Vater als alleinigem Kommanditaktionär übernommen, der Sohn leistete als persönlich haftender Gesellschafter eine Vermögenseinlage. Nach der Satzung der KGaA sind die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten zum Gesamtkapital, das sich aus dem Grundkapital und der Vermögenseinlage zusammensetzt, am Gewinn und an den Rücklagen der KGaA beteiligt also der Vater zu 90 und der Sohn zu 10 Prozent.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/gesetzesluecke-bei-der-schenkungsteuer-macht-steuerfreie-wertverschiebung-moeglich.html  

Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Das sagt das Einkommensteuergesetz. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jedoch nun entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind (Az.: 9 K 1987/21 G,F.). Denn aus Sicht der Richter folgt aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot keine symmetrische Behandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer rechtfertigen könnte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Finanzgericht allerdings die Revision zugelassen.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/erstattungszinsen-zur-gewerbesteuer-sind-steuerpflichtige-betriebseinnahmen.html  

Wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines Summenbescheids Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nachzahlt, führt das bei den Beschäftigten nicht zu Arbeitslohn. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Köln hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt (Az.: VI R 27/20). Zum einen sei bei einem Summenbeitragsbescheid keine individuelle Zuordnung möglich, zum anderen führe eine Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen nicht zu einer wirtschaftlichen Bereicherung der Beschäftigten.
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In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsfraktionen auf weniger Bürokratie für Bürger, Unternehmen und Verwaltung verständigt. Eckpunkte für dieses Bürokratieentlastungsgesetz hat das Kabinett jetzt beschlossen. Bundesjustizminister Marco Buschmann zufolge soll gemeinsam mit dem Wachstumschancengesetz „Bürokratie-Ballast in Höhe von 2,3 Milliarden Euro von den Schultern unserer Wirtschaft“ genommen werden. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts wird damit der Bürokratiekostenindex, der in Deutschland die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.
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