Recht & Links V/2024

Wenn Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier nicht mit der nächsten Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden, sind sie als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts, das damit die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufhob (Az. B 12 BA 3/22 R).
https://www.lohn1x1.de/News/jubilaeumsfeier-verspaetete-pauschalbesteuerung-kann-zur-sozialversicherungspflicht-fuehren.html

Wer den Kauf einer Immobilie über eine Bank kreditfinanziert und das Darlehen vor Ende der Laufzeit zurückgezahlt, muss häufig eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat nun bestätigt, dass Banken einen Entschädigungsanspruch für den entgangenen Gewinn haben, vor allem für die entgangenen Zinsen (Az. C 536/22). Die in Deutschland übliche Vorfälligkeitsentschädigung ist also mit EU-Recht vereinbar.
https://www.vermieter1x1.de/News/eugh-vorfaelligkeitsentschaedigungen-sind-zulaessig.html

Ein Makler, der sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer einer Immobilie tätig ist, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen von beiden Seiten eine Provision fordern. Unter anderem muss er Belege dafür vorlegen, dass die Höhe der Provisionen für beide gleich ist. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt (Az. I ZR 185/22).
https://www.vermieter1x1.de/News/bgh-praezisiert-voraussetzungen-fuer-doppelmakler-provisionen.html

Jährliche Einmalzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen nicht in anteilig umgelegte monatliche Teilbeträge umgestaltet werden, um damit den Mindestlohn zu erfüllen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden (Az. 3 Sa 4/23). Vielmehr müssen Arbeitgeber den regulären Monatslohn aufstocken, wenn dieser nicht dem festgelegten Mindestlohn entspricht.
https://www.lohn1x1.de/News/mindestlohn-arbeitgeber-duerfen-jaehrliche-einmalzahlungen-nicht-monatlich-leisten.html

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet (BMF-Schreiben vom 11.3.2024; IV D 2 – S 0316/21/10001 :002, 2024/0184201). Die Grundsätze gelten seit dem 1. April 2024. Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/bmf-schreiben-zu-gobd-aktualisiert.html

Bei der Neuvermietung einer noch mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnung kann eine Staffelmiete vereinbart werden, zudem kann die Vereinbarung bereits Mietstaffeln für die Zeit nach Ablauf der Preisbindung enthalten. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 12/23).
https://www.vermieter1x1.de/News/bgh-staffelmieten-sind-auch-bei-mietpreisbindung-zulaessig.html

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat in einer aktuellen Verfügung ausgeführt, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder in digitaler Form zu beachten sind, also welche Kosten in die Rückstellung einzubeziehen sind und welche nicht (Az. S 2137-St 224a/St 221-3596/2023).
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/aufbewahrung-von-geschaeftsunterlagen-welche-kosten-sind-rueckstellungsfaehig.html