Gutes Licht lohnt sich

Gutes Licht am Arbeitsplatz gilt als elementarer Faktor für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Aber was macht Licht zu gutem Licht – und wie sieht es mit Energieverbrauch und Investitionskosten aus?

Auf den ersten Blick scheinen die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zum Thema Beleuchtung einfach umzusetzen zu sein. Demnach dürfen von wenigen Ausnahmen abgesehen als Arbeitsräume nur solche Räume betrieben werden, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten, eine Sichtverbindung nach außen haben und mit einer der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sind. Außerdem dürfen von den Beleuchtungsanlagen selbst keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgehen.

Bei genauerer Betrachtung sind diese Vorgaben allerdings keineswegs einfach (siehe dazu auch Kasten „Beleuchtung am Arbeitsplatz“). Denn welche künstliche Beleuchtung ist angemessen? Und welche Unfall- oder Gesundheitsgefahren können durch die Beleuchtung überhaupt entstehen? Kein Wunder also, dass Betriebe bei dem Thema oft auf externe Dienstleister setzen. Ein solcher Dienstleister ist die Deutsche Lichtmiete mit Sitz in Oldenburg. Das 2008 gegründete Unternehmen hat 2020 den Bundespreis Ecodesign in der Kategorie Service gewonnen. Denn zum Geschäftsmodell gehört nicht nur die Entwicklung und Produktion von LED-Industriebeleuchtung, sondern auch deren Vermarktung als Light-as-a-Service, also ein Mietmodell für das fertige Produkt Licht. Das Geschäftskonzept umfasst von der Planung, über Installation und Wartung bis zu Austausch oder Reparatur die gesamte Projektsteuerung und -umsetzung – und die Firmen können ohne eine hohe Anfangsinvestition auf effiziente Beleuchtung umstellen.

Diese bei einem Kauf der Beleuchtung notwendige Initialinvestition gilt vielfach als der Hauptgrund, warum Unternehmen zögern, auf eine LED-Beleuchtung umzusteigen. Dabei verbrauchen energieeffiziente LED/OLED-Lichtsysteme und smarte Beleuchtungslösungen weniger Strom und sind zudem langlebiger als andere Leuchtmittel, wodurch Unternehmen nach Zahlen der Deutschen Energieagentur bis zu 70 Prozent der Energiekosten einsparen können. Ein geringerer Energieverbrauch kann zudem die CO2-Emissionen senken, was für Unternehmen angesichts des anlaufenden nationalen Emissionshandels wichtiger werden wird. Hinzu kommt, dass eine gut geplante Beleuchtungsanlage für optimale Lichtverhältnisse sorgt und damit ein Muss für Sicherheit und Arbeitsschutz ist.

„Die Beleuchtungsanlage muss exakt auf die Gegebenheiten im Betrieb ausgelegt sein“, so Christian Haupt von der Deutschen Lichtmiete. Neben der optimalen Ausleuchtung spielt auch das Beleuchtungsmittel eine elementare Rolle. „Hocheffiziente LED-Leuchtmittel, die nicht getaktet und gepulst sind, sorgen für ein flimmer- und flackerfreies Licht in der Arbeitsumgebung sowie für eine gleichmäßigere Ausleuchtung des Arbeitsplatzes. Das entlastet das Auge und beugt Ermüdungserscheinung vor“, erläutert Haupt. Dass sich die Leuchtdioden hochwertiger LEDs während des Betriebs nur gering erhitzen, senke die Brandgefahr. Und bei der Farbwiedergabe könnten LEDs annähernd den maximalen Indexwert von 100 erreichen, was unter anderem in Arbeitsbereichen für Kontrollaufgaben und Farbprüfungen wichtig sei.

Die Vorwerk & Co. KG beispielsweise nutzt für verschiedene Bereiche ihrer Teppichwerke in Hameln das Light-as-a-Service-Modell der Deutschen Lichtmiete. Erster Schritt der Beleuchtungssanierung war der Lagerbereich, wo zuletzt nicht nur der hohe Energieverbrauch der Beleuchtungsanlage für Unzufriedenheit gesorgt hatte, sondern auch die teilweise unzureichende Ausleuchtung. Statt der bisher installierten Leuchtstoffröhren mit einem Verbrauch von je 61 Watt kommen dort nun LED-Lichtbandsysteme mit einem Energieverbrauch von je 34 Watt zum Einsatz – und obwohl die Anzahl der installierten Leuchten halbiert wurde, hat sich laut Vorwerk die Ausleuchtung des Lagers erheblich verbessert. Danach ließ Vorwerk auch die Färberei und den Bereich der Qualitätssicherung umrüsten. „Um Farbe und Textur der Teppiche zu kontrollieren, ist eine Beleuchtungsstärke von 1000 Lux unabdingbar“, so Betriebsleiter Jürgen Zinke. Aus seiner Sicht ist hier das LED-Lichtbandsystem eine ideale Lösung, da es neben ausreichender Helligkeit auch blendfreies Licht ohne Flackern und Flimmern bietet. Denn letzteres könnte nicht nur den Blick des Prüfers negativ beeinflussen, sondern auch zu Kopfschmerzen und Schwindel führen.

Die KME Mansfeld GmbH, Teil der KME Gruppe und damit von einem der europaweit größten Hersteller von Erzeugnissen aus Kupfer und Kupferlegierungen, konnte ihre beleuchtungsbezogenen Gesamtkosten mit Hilfe des LaaS-Modells um 23 Prozent senken. Unter anderem wurden die veralteten Halogen-Metall- und Quecksilberdampflampen im Produktionsbereich Band gegen eine LED-Beleuchtung inklusive tageslichtabhängiger Steuerungstechnik ausgetauscht. „Der Vorher-Nachher-Effekt in den umgerüsteten Hallen war enorm, die Qualität der Beleuchtung verbesserte sich deutlich“, so Nico Strecker, verantwortlicher Energiemanager bei KME Mansfeld. Einen weiteren Vorteil sieht er darin, dass in dem LaaS-Paket auch die Einhaltung der spezifischen Technischen Regel für Arbeitsstätten mit ihren unterschiedlichen Anforderungen für jeden einzelnen Bereich dauerhaft gewährleistet ist – von der Gießerei über die Walzanlage bis hin zu sämtlichen Verkehrs-und Versandbereichen.

Auch weitere Unternehmen berichten nach einer Beleuchtungssanierung von Verbesserungen, die über die Kostenseite hinaus gehen. Bei Gedore beispielsweise gab es wegen der Deckenhöhe von zehn Metern an den Metallpressen, wo die Werkzeugbauer mit absoluter Präzision vorgehen müssen, immer wieder Schattenbildungen. Die jetzt eingesetzten LED-Hallenstrahler und -Lichtbänder konnten so justiert werden, dass keinerlei Schatten mehr stört. Der Reifen-und Felgengroßhändlern Ihle hatte das Problem, dass das Schwarz der Reifen sehr viel Licht schluckt und es zwischen den Regalen dementsprechend dunkel war. Statt der bisherigen Leuchtstoffröhren leuchten nun 35-Watt-LED-Röhren die Halle aus – mit einem Licht, das weißer anmutet und mehr in den Tageslichtbereich geht, was bei den Beschäftigten für sehr positives Feedback sorgt. Und bei dem Stahlunternehmen Outokumpu konnten in einem rund 50.000 Quadratmeter großen Lager- und Logistikbereich in Krefeld LED-Leuchten mit einer sensorgestützten Lichtsteuerung kombiniert werden, so dass je nach Lichteinfall von außen nur so viel künstliches Licht beigesteuert wird, wie für die geforderte Beleuchtungsstärke von 200 Lux benötigt wird. „Im Gegensatz zu vorher ist das Licht Tag und Nacht absolut gleichmäßig und wesentlich angenehmer“, so Frieder Kleinermeilert von Outokumpu: „Das kommt bei unseren Mitarbeitern sehr gut an.“

Arbeitsschützer wissen, dass jeder Arbeitsplatz anders ist – und damit auch die Anforderungen an das Licht. Die Beleuchtungsstärke muss beispielsweise in Fluren mindestens 100 Lux pro Quadratmeter betragen, an einem Arbeitsplatz innerhalb eines Gebäudes 200 Lux und an Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux. Geht es um Präzision und komplexe Sehaufgaben, sind höhere Beleuchtungsstärken gefragt. Die Montage von Leiterplatten braucht mindestens 1000 Lux pro Quadratmeter, der Werkstattplatz eines Augenoptikers 1500 Lux. Hinzu kommen die individuell abweichenden Sehleistungen der Beschäftigten – jüngere Beschäftigte kommen mit einer geringeren Beleuchtungsstärke aus als ältere Kollegen. „Das“ gute Licht gibt es also nicht – wohl aber das richtige Licht zur richtigen Zeit.

Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz soll den Sehvorgang ohne Beeinträchtigung der Gesundheit ermöglichen und optimal unterstützen, außerdem soll sie Unfälle und Fehlbeanspruchungen vermeiden. Eine gute Beleuchtung kann darüber hinaus die Aktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten und damit ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft fördern. Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Beleuchtung. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen. Für bestimmte Personengruppen und Anwendungsfälle – beispielsweise ältere Beschäftigte oder Menschen mit Sehbehinderungen – sind weitergehende Optimierungen empfehlenswert.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf 

Gerade unter dem Aspekt Gesundheit kommt der Beleuchtung eine große Bedeutung zu. Viele biologische Prozesse im menschlichen Körper stehen unter dem Einfluss von Licht. Neben den visuellen Lichtwirkungen wie Sehleistung und Sehkomfort rücken daher die sogenannten nicht-visuellen Lichtwirkungen zunehmend in den Fokus des Arbeitsschutzes. Nicht-visuelle Wirkungen beschreiben den Einfluss des Lichts auf Physiologie, Stimmung und Verhalten. Weiterhin stehen die nicht-visuellen Lichtwirkungen im engen Zusammenhang mit Faktoren der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt. Wie diese neuen Erkenntnisse bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten berücksichtigt werden können, ist aktuell Gegenstand intensiver Diskussionen. Nähere Informationen dazu enthält ein KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung.
https://www.kan.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Basisdokumente/de/Deu/KAN-Position_kuenstliche_biologisch_wirksame_Beleuchtung_2015.pdf