Recht & Links I/2024

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 vor dem 2. April 2024 offenlegen, müssen nicht mit einem Ordnungsgeldverfahren nach Paragraf 335 Handelsgesetzbuch rechnen. Das geht aus einer Meldung des Bundesamtes für Justiz unter der Rubrik Ordnungsgeld/Vollstreckung hervor. Das gibt Unternehmen drei Monate mehr Zeit, ihren Jahresabschluss mit diesem Stichtag im Unternehmensregister zu veröffentlichen. Wie das Bundesamt erläutert, ist das Vorgehen mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Damit sollen die anhaltenden Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie angemessen berücksichtigt werden.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/kein-ordnungsgeldverfahren-fuer-verspaetete-offenlegung-des-jahresabschlusses-2022.html 

Vor dem Finanzgericht Münster stritten ein Vermächtnisnehmer und ein Finanzamt über die Frage, ob bei der Berechnung der Erbschaftssteuer die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind. Das Finanzamt hatte diesen Abzug abgelehnt – und erhielt nun von den Münsteraner Richtern Recht (Az. 3 K 2755/22).
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/die-kapitalertragsteuer-gehoert-nicht-zu-den-nachlassverbindlichkeiten.html 

Seit dem 26. Oktober 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten freiwillig eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro zukommen lassen. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass eine solche Zahlung noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich ist. Dabei handele es sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag, wenn das Geld in diesem Zeitraum einmalig sowie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder zu üblichen Sonderzahlungen fließe. Damit sei ausgeschlossen, dass bereits vereinbarte arbeits- oder tarifvertragliche Zahlungen oder zugesagte Lohnerhöhungen steuerfrei umgewandelt werden können.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/arbeitgeber-koennen-bis-ende-2024-eine-steuerfreie-inflationsausgleichspraemie-zahlen.html 

Weniger Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer und mehr Steuerfairness – das ist das Ziel einer globalen Mindestbesteuerung. Weltweit haben sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 darauf verständigt, eine solche Besteuerung einzuführen. In der EU ist sie durch eine Richtlinie rechtlich verankert, die Bundestag und Bundesrat jetzt in nationales Recht umgesetzt haben.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/deutschland-setzt-eu-richtlinie-fuer-eine-globale-mindestbesteuerung-um.html 

Um die Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zu bemessen, ist der Grundlohn die entscheidende Basis. Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt mit der Frage befasst, was genau als Grundlohn gilt – der vertraglich vereinbarte Arbeitslohn oder der dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließende Arbeitslohn?
https://www.lohn1x1.de/News/bfh-praezisiert-berechnung-des-grundlohns-bei-steuerfreien-zuschlaegen.html 

Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter künftig keine Einkommensteuer mehr verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung verändert (Az. IX R 13/22).
https://www.lohn1x1.de/News/bfh-keine-einkommensteuer-auf-veraeusserung-von-nachlassvermoegen.html