Recht & Links II/2024

Bei einem in elektronischer Form geführten Fahrtenbuch muss es sich um ein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit ein Fahrten-'Buch' handeln, betont der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Beschluss (Az. VI B 37/23). Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen demnach nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/bfh-praezisiert-anforderungen-an-ein-elektronisches-fahrtenbuch-fuer-die-steuererklaerung.html 

Im Juli 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 Prozent beziehungsweise 6 Prozent im Jahr auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts für verfassungswidrig erklärt, unter anderem weil sich der typisiert festgelegte Zinssatz im Laufe der Zeit unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident realitätsfern erwiesen habe. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist diese Entscheidung jedoch nicht auf Aussetzungszinsen übertragbar, hier bleibt es also bei monatlich 0,5 Prozent (Az. 1 K 180/22).
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/fg-baden-wuerttemberg-aussetzungszinsen-von-monatlich-0-5-prozent-sind-verfassungsgemaess.html 

Bis zu 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie dürfen Unternehmen ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 steuerfrei auszahlen. Kollegen mit befristeten Verträgen dürfen sie dabei allerdings ohne sachliche Rechtfertigung nicht anders behandeln als unbefristet Beschäftigte, so das Arbeitsgericht Stuttgart (Az. 3 Ca 2713/23).
https://www.lohn1x1.de/News/inflationsausgleichspraemie-befristet-beschaeftigte-duerfen-nicht-schlechter-gestellt-werden.html 

Wer ein Immobilien-Darlehen vorzeitig ablöst, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Zu diesem Schluss kam das Finanzgericht Köln (Az. 11 K 1802/22). Den Richtern zufolge fehlt für einen Abzug der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang.
https://www.vermieter1x1.de/News/vorfaelligkeitsentschaedigungen-mindern-nicht-die-einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung.html 

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ist für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen zwingend die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Wie Unternehmen vorzugehen haben, wenn die Identifikationsnummer eines ihrer Beschäftigten nicht vorliegt, regelt ein aktuelles BMF-Schreiben (GZ IV C 5 - S 2295/21/10001:001; DOK 2024/0066304).
https://www.lohn1x1.de/News/so-koennen-unternehmen-die-steuerliche-identifikationsnummer-von-arbeitnehmern-ermitteln.html 

Eine steuerliche Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig – selbst wenn die Erben den Betrieb nicht weiterführen. Denn die steuerlichen Pflichten des Betriebsinhabers, wozu auch die Duldung einer Betriebsprüfung gehört, gehen nach dessen Tod auf die Erben über. Das hat das Finanzgericht Kassel entschieden (Az. 8 K 816/20).
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/erben-erben-auch-die-steuerlichen-pflichten-eines-verstorbenen-geschaeftsinhabers.html 

Kann eine Mode-Influencerin Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen? Nein, entschied jetzt das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 3 K 11195/21). Denn solche Gegenstände könnten auch privat genutzt werden, und eine Abgrenzung der privaten zur betrieblichen Sphäre sei nicht möglich. Unabhängig vom tatsächlichen betrieblichen Nutzungsumfang seien die Kosten daher nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/kosten-fuer-kleidung-und-accessoires-sind-bei-influencern-keine-betriebsausgaben.html