Über sonniges Sommerwetter freuen sich viele Menschen. An Arbeitsplätzen in Gebäuden sowie im Freien können Hitzetage jedoch zu gesundheitlichen Problemen führen. Wer Beschäftigte für Symptome sensibilisiert und Anregungen für sinnvolles Verhalten bei hohen Temperaturen gibt, kann die Belastung deutlich senken.
Für Arbeitsstätten schreibt der Gesetzgeber Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen vor. Zu helles Tageslicht kann jedoch blenden, zu störenden Reflexen führen oder die Räume unangenehm aufheizen. Dann ist geeigneter Sonnenschutz gefragt. Auch etliche kleinere Maßnahmen können helfen.
Nicht bei allen Räumen ist es möglich, Decken oder Wände mit Öffnungen nach außen zu versehen. Kunstlicht kann das fehlende Tageslicht jedoch nur teilweise kompensieren.
Die Menge und die Nutzung von Tageslicht lassen sich auch ohne eine ausgefeilte Lichtplanung oder große Umbauten verbessern. Sicherheitsbeauftragte können sich an vielen Stellen einbringen.
Natürliches Licht wirkt auf drei Ebenen: visuell für gutes Sehen, biologisch für die Steuerung verschiedener Körperfunktionen und emotional für eine bessere Stimmung. Daher schreibt der Gesetzgeber für Arbeitsstätten Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen vor. Wie sich das praktisch umsetzen lässt, zeigt die DGUV in einer aktuellen Information.
Die Einsatzgebiete für künstliche Intelligenz sind extrem vielfältig. Sie reichen von Produktempfehlungen beim Online-Shopping über Sprach- oder Gesichtserkennung bis hin zu selbstfahrenden Autos. Auch in immer mehr Unternehmen ziehen KI-basierte Systeme ein – und können eine tatkräftige Unterstützung für die Beschäftigten darstellen.