Recht & Links IX/2023
Dem Bundesurlaubsgesetz zufolge ist für die Höhe des zu gewährenden Urlaubsentgelts der durchschnittliche Arbeitsverdienst entscheidend, den Beschäftigte in den 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten haben. Der zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsverdienst wird dabei nicht berücksichtigt, wohl aber schwankende Verdienstbestandteile in dem 13-Wochen-Zeitraum…
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