Nicht zu hell, nicht zu warm
Für Arbeitsstätten schreibt der Gesetzgeber Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen vor. Zu helles Tageslicht kann jedoch blenden, zu störenden Reflexen führen oder die Räume unangenehm aufheizen. Dann ist geeigneter Sonnenschutz gefragt. Auch etliche kleinere Maßnahmen können helfen.
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