Alle Artikel mit dem Schlagwort: Urteil

Links & Recht im Februar

Betriebskostenumlage – Die tatsächliche Fläche ist auch bei preisgebundenen Wohnungen maßgeblich: Bei der Umlage der Betriebskosten kommt es auch bei preisgebundenem Wohnraum immer auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Wohnungsgröße an. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 173/17).
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Eigenbedarfskündigung kann an Krankheit des Mieters scheitern: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht durchsetzbar, wenn sie für einen Mieter aus gesundheitlichen Gründen eine existenzielle Bedrohung darstellen würde. Diese Sicht vertritt das Amtsgericht München (Az.: 433 C 10588/17).
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Arbeitstägliche Essenszuschüsse als Sachbezug versteuern: Erhalten Beschäftigte von ihrem Unternehmen an Arbeitstagen einen Essenszuschuss, kann dieser Zuschuss mit dem Sachbezugswert der Lohnsteuer unterworfen werfen. Ein aktuelles BMF-Schreiben erläutert die dafür notwendigen Voraussetzungen.
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Kein Mindestlohn für Praktika mit Unterbrechungen: Wenn ein Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dient und insgesamt höchstens drei Monate dauert, müssen Arbeitgeber nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge auch dann, wenn die drei Monate nicht am Stück absolviert werden (Az.: 5 AZR 556/17).
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BFH – Bruchteilsgemeinschaft aus Umsatzsteuersicht kein Unternehmer: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu Bruchteilsgemeinschaften im Umsatzsteuerrecht geändert und diesen Bruchteilsgemeinschaften dabei die Unternehmereigenschaft aberkannt (Az.: V R 65/17). Unternehmer sind statt dessen anteilig die einzelnen Gemeinschafter.
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Besondere Pflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze: Seit Jahresbeginn müssen Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer spezielle Pflichten und Haftungsrisiken beachten. Jetzt haben die Finanzbehörden dazu Details geregelt.
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Links & Recht im Januar

Resturlaub von Verstorbenen muss Erben ausgezahlt werden: Wenn Berufstätige sterben, haben ihre Erben Anspruch darauf, dass ihnen der nicht genommene Urlaub des Verstorbenen ausgezahlt wird. Mit dieser Entscheidung folgte das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 45/16) jetzt einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs.
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Betriebsrat darf Lohn- und Gehaltslisten mit Klarnamen einsehen: Ein Betriebsrat kann nur dann mögliche Diskriminierungen erkennen, wenn die ihm vorgelegten Lohn- und Gehaltslisten auch die Namen der betroffenen Beschäftigten enthalten. Diese Sichtweise stützt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 12 TaBV 23/18).
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Urlaubsansprüche lassen sich nicht mit fristloser Eigenkündigung retten: Wenn krankheitsbedingt der Jahresurlaub nicht genommen werden kann, lässt sich der Anspruch nicht dadurch retten, dass der Beschäftigte kurz vor dem Verfallstermin fristlos kündigt. Das betont das Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 5 Ca 1305/18).
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Mietpreisbremse hat Position der Mieter vor Gericht gestärkt: Wenn Mieter unter Berufung auf die Mietpreisbremse vor Gericht ziehen und gegen die Höhe der Miete oder auf Erstattung zuviel gezahlter Miete klagen, haben sie oft Erfolg. Das zeigt eine Analyse des DIW Berlin im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
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Mieter haben Anspruch auf funktionierenden Telefonanschluss: Wenn eine Mietwohnung mit einer Telefonanschlussdose ausgestattet ist, muss der Vermieter die Telefonleitung instand halten und gegebenenfalls reparieren. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 17/18).
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Bundessozialgericht – Vermieter haben keinen Direktanspruch gegen das Jobcenter: Vermieter können vom Jobcenter weder Mietzahlungen noch den Ausgleich von Mietrückständen verlangen. Einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts zufolge gilt das selbst dann, wenn das Jobcenter zeitweilig die Miete direkt an den Vermieter zahlt (Az.: B 14 AS 38/17 R).
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Links & Recht im Dezember

Mietrecht – Das ändert sich 2019: Die Bundesregierung hat eine weitreichende Mietrechtsänderung auf den Weg gebracht, die schon ab dem 1. Januar 2019 gelten soll. Betroffen sind vor allem Regelungen rund um die Aspekte Mietpreisbremse und Modernisierung.
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Gefahr von Schimmelpilz allein rechtfertigt keine Mietminderung: Wenn Gebäude gemäß den zum Bauzeitpunkt geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet wurden, können Mieter nicht wegen Wärmebrücken in den Außenwänden die Miete mindern. Denn aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshof zufolge ist Schimmelpilzgefahr allein kein Mietmangel (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).
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Auch kostenpflichtige Parkplätze erhöhen den Wohnwert: Vom Vermieter zur Verfügung gestellte Parkplätze erhöhen auch dann den Wohnwert gemäß Mietspiegel, wenn der Vermieter sie den Mietern nur gegen Entgelt überlässt. Das hat das Berliner Landgericht entschieden (Az.: 17 C 514/17).
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Betriebsprüfungen brachten dem Fiskus 2017 rund 17,5 Milliarden Euro: In 188.826 Betrieben und damit 2,4 Prozent aller Unternehmen in Deutschland haben die Finanzämter 2017 eine Betriebsprüfung durchgeführt und so ein Mehrergebnis von rund 17,5 Milliarden Euro erzielt. Das berichtet das Bundesfinanzministerium auf Grundlage von Meldungen der Länder.
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Briefkastenadresse als Rechnungsangabe ausreichend: Die Finanzverwaltung akzeptiert ab sofort für den Vorsteuerabzug auch Rechnungen, die als Absender eine Briefkastenadresse enthalten. Das geht aus dem BMF-Schreiben vom 7.12.2018 hervor.
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Preisnachlass beim Autokauf ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn: Wenn ein Autohersteller den Beschäftigten eines verbundenen Unternehmens Fahrzeuge mit dem gleichen Rabatt verkauft wie seinen eigenen Mitarbeitern, handelt es sich dabei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn, hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 7 K 2053/17). Damit stellen sich die Richter gegen den sogenannten Rabatterlass des Bundesfinanzministeriums.
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Links & Recht im November

BGH stärkt Position von Mietern mit lebenslangem Wohnrecht: Wenn der Kaufvertrag einer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht des Mieters vorsieht, darf der Vermieter ohne eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters keine Kündigung aussprechen. Das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 109/18).
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Prügeleien und verbale Entgleisungen rechtfertigen nicht per se die fristlose Kündigung: Für eine fristlose Kündigung muss der Mieter selbst eine schwere Pflichtverletzung begehen – das Verhalten seines Sohnes oder seiner Anwältin kann ihm nicht automatisch zugerechnet werden. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 55/18).
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Weihnachtsfeier – Absagen gehen steuerlich nicht zu Lasten der Teilnehmer: Bei der Berechnung der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Unternehmen im Rahmen einer Weihnachtsfeier gewähren, ist die Zahl der angemeldeten Teilnehmer relevant – nicht die Zahl der tatsächlich erschienenen Beschäftigten. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 3 K 870/17).
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BFH – Zugangsvermutung gilt bei privaten Postdienstleistern nur eingeschränkt: Bei privaten Dienstleistern kann – im Gegensatz zur Deutschen Post AG – nicht regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zugangsvermutung von Verwaltungsakten hervor (Az.: III R 27/17).
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Abruf einer E-Mail vom Mailserver beweist ihren Zugang: Das Absenden einer E-Mail allein genügt nicht als Anscheinsbeweis für ihren Zugang – ein Ausdruck aus dem Postausgangssystem des Absenders, wonach die versendete E-Mail vom Mailserver auf das E-Mail-Konto des Empfängers abgerufen wurde, jedoch schon. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 12 C 214/17).
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Links & Recht im Oktober

Mieter müssen nur wenige Sekunden auf warmes Wasser warten: Wenn Mieter länger als 30 Sekunden darauf warten müssen, dass ihr Warmwasser 55 Grad Celsius erreicht, können sie die Miete um fünf Prozent mindern. Das hat das Amtsgericht Berlin entschieden (Az.: 7 C 82/17).
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BGH – Nachbarn müssen häusliches Musizieren hinnehmen: Musik kann einen wesentlichen Teil des Lebensinhalts bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein, sagt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Az.: V ZR 143/17). Nachbarn müssen daher selbst in einem Reihenhaus in gewissen Grenzen mit dem Trompetenspiel des Nachbarn leben.
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Mietpreis-Check eines Internetportals kann keine Mieterhöhung begründen: Vermieter können für die Begründung einer Mieterhöhung nicht den Mietpreis-Check von Immobilienscout24 heranziehen, hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 472 C 23258/17). Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung rechtskräftig.
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Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen: Wenn ein Mieter schriftlich erklärt, dass er mit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete einverstanden ist, kann er sich später nicht auf sein Widerrufsrecht berufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 94/17).
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Finanzämter verzeichneten 2017 rund 3,2 Millionen Einsprüche: Immer weniger Steuerpflichtige legen bei ihrem Finanzamt Einspruch gegen einen Verwaltungsakt ein. 2017 waren es laut Bundesfinanzministerium etwa 3,245 Millionen Vorgänge – 2013 waren es noch rund 4,245 Millionen.
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BAG – Bei Auslandsentsendungen gelten Reisezeiten als Arbeitszeiten: Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland schickt, muss er die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeiten vergüten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Maßgeblich sei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class entstehe (Az.: 5 AZR 553/17).
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Links & Recht im September

Verlust beim Aktienverkauf – BFH widerspricht Finanzverwaltung: Wer Aktien mit Verlust verkauft und das bei der Einkommensteuererklärung geltend machen will, ist dafür weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden und damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen (Az.: VIII R 32/16).
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BFH konkretisiert Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn: Arbeitgeberbeiträge zu einer Zusatz-Krankenversicherung sind Sachlohn. Zahlt der Arbeitgeber jedoch einen Zuschuss unter der Bedingung, dass die Beschäftigten damit selbst einen Vertrag mit einem konkreten Versicherer abschließen, handelt es sich um Barlohn. Das zeigen zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 13/16 und VI R 16/17).
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Sozialabgaben auf Betriebsrenten teilweise verfassungswidrig: Für Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az: 1 BvL 2/18). Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zwei weitere Entscheidungen zeigen (Az: 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15).
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EuGH – Häufige Kurzerkrankungen wegen Behinderung können Kündigung rechtfertigen: In Spanien können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen wegen wiederkehrender Kurzerkrankungen gekündigt werden. Wenn davon Arbeitnehmer mit Behinderung betroffen sind, verstößt das nicht zwingend gegen die europäische Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, so der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C 270/16): Eine Kündigung sei möglich, wenn ein Gesetz im Mitgliedsstaat die Kündigung erlaube und dieses Gesetz einem sozial- und beschäftigungspolitischen Ziel diene.
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Treppendiebstahl berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung: Wenn ein Mieter eine Außentreppe abmontiert, um dem Eigentümer den Zugang zu dessen Wohnung im ersten Stock zu verwehren, muss er mit der fristlosen Kündigung seines Mietvertrages rechnen. Das hat das Amtsgericht München mit einem inzwischen rechtskräftigem Urteil bestätigt (Az.: 424 C 13271/17).
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BGH – Fristlose lässt ordentliche Kündigung nicht ins Leere laufen: Wenn ein Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung verbindet, heilt ein Begleichen der Mietrückstände nur die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung bleibt weiter wirksam. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt (Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).
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Links & Recht im August

Viele Kommunen drehen an der Gewerbesteuer-Schraube: 53 Prozent der deutschen Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren die Gewerbesteuer erhöht, aber die Unterschiede bei den Hebesätzen sind weiterhin erheblich. Das zeigt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
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Grundsteuern in NRW, Hessen und dem Saarland besonders hoch: 60 Prozent der Gemeinden haben in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer erhöht, die bundesweit höchsten Hebesätze finden sich vor allem in nordrhein-westfälischen Kommunen. Das zeigt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
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Arbeitgeber dürfen Streikbrechern Prämien zahlen: Bestreikte Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten mit einer eigens ausgelobten Prämie vom Streiken abhalten. Das Bundesarbeitsgericht wertete eine solche Zahlung jetzt als zulässiges Mittel im Arbeitskampf (Az. 1 AZR 287/17).
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Ehe für alle – Splittingtarif gilt rückwirkend: Gleichgeschlechtliche Ehepaare können sich zusammen für die Einkommensteuer veranlagen lassen – und das rückwirkend für alle Jahre, in denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand. Das entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 1 K 92/18).
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Nur vereinbarte Betriebskosten lassen sich umlegen: Allein die konkrete mietvertragliche Vereinbarung entscheidet darüber, welche Betriebskosten Mieter zu übernehmen haben. Wenn der Vermieter bereits bestehende Kosten zu Vertragsbeginn ausgeschlossen hat, kann er sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt umlegen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az. 201 C 219/18).
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Schönheitsreparaturen – BGH stärkt Rechte von Mietern: Eine Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen einer unrenoviert übergebenen Wohnung auf den Mieter ist selbst dann unwirksam, wenn es eine Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter gibt. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 277/16).
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