Links & Recht im Januar

Resturlaub von Verstorbenen muss Erben ausgezahlt werden: Wenn Berufstätige sterben, haben ihre Erben Anspruch darauf, dass ihnen der nicht genommene Urlaub des Verstorbenen ausgezahlt wird. Mit dieser Entscheidung folgte das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 45/16) jetzt einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs.
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Betriebsrat darf Lohn- und Gehaltslisten mit Klarnamen einsehen: Ein Betriebsrat kann nur dann mögliche Diskriminierungen erkennen, wenn die ihm vorgelegten Lohn- und Gehaltslisten auch die Namen der betroffenen Beschäftigten enthalten. Diese Sichtweise stützt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 12 TaBV 23/18).
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Urlaubsansprüche lassen sich nicht mit fristloser Eigenkündigung retten: Wenn krankheitsbedingt der Jahresurlaub nicht genommen werden kann, lässt sich der Anspruch nicht dadurch retten, dass der Beschäftigte kurz vor dem Verfallstermin fristlos kündigt. Das betont das Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 5 Ca 1305/18).
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Mietpreisbremse hat Position der Mieter vor Gericht gestärkt: Wenn Mieter unter Berufung auf die Mietpreisbremse vor Gericht ziehen und gegen die Höhe der Miete oder auf Erstattung zuviel gezahlter Miete klagen, haben sie oft Erfolg. Das zeigt eine Analyse des DIW Berlin im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
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Mieter haben Anspruch auf funktionierenden Telefonanschluss: Wenn eine Mietwohnung mit einer Telefonanschlussdose ausgestattet ist, muss der Vermieter die Telefonleitung instand halten und gegebenenfalls reparieren. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 17/18).
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Bundessozialgericht – Vermieter haben keinen Direktanspruch gegen das Jobcenter: Vermieter können vom Jobcenter weder Mietzahlungen noch den Ausgleich von Mietrückständen verlangen. Einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts zufolge gilt das selbst dann, wenn das Jobcenter zeitweilig die Miete direkt an den Vermieter zahlt (Az.: B 14 AS 38/17 R).
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