Links & Recht im April

Unbezahlter Sonderurlaub beeinflusst gesetzlichen Urlaubsanspruch: Wenn Beschäftigte unbezahlten Sonderurlaub nehmen, wird dieser Zeitraum für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht berücksichtigt. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung geändert (Az.: 9 AZR 315/17).
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Neuer Mindestlohn für SGB-geförderte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen: Das Bundeskabinett hat den Mindestlohntarifvertag für pädagogisch Beschäftigte in der SGB-geförderten Weiterbildung gebilligt. Zwei Verordnungen sorgen zudem dafür, dass der Mindestlohn allgemeinverbindlich wird und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die in diesem Segment der Weiterbildung pädagogisch tätig sind.
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Nicht jeder Steuerklassenwechsel optimiert das Elterngeld: Wenn sich in den zwölf Monaten vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse ändert, ist für die Höhe des Elterngeldes die Steuerklasse entscheidend, die in diesem Zeitraum am längsten gegolten hat. Das bestätigte jetzt das Bundessozialgericht (Az.: B 10 EG 8/17 R).
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WEG-Mehrheit kann kurzzeitige Vermietungen nicht nachträglich verbieten: Um sogenannte mehrheitsfeste Rechte von Sondereigentümern zu schützen, müssen entsprechende Änderungen der Teilungserklärung einstimmig erfolgen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof mit Blick auf die Möglichkeit kurzzeitiger Vermietungen von Eigentumswohnungen (Az.:V ZR 112/18).
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