Jahr: 2018

Links & Recht im Dezember

Mietrecht – Das ändert sich 2019: Die Bundesregierung hat eine weitreichende Mietrechtsänderung auf den Weg gebracht, die schon ab dem 1. Januar 2019 gelten soll. Betroffen sind vor allem Regelungen rund um die Aspekte Mietpreisbremse und Modernisierung.
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Gefahr von Schimmelpilz allein rechtfertigt keine Mietminderung: Wenn Gebäude gemäß den zum Bauzeitpunkt geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet wurden, können Mieter nicht wegen Wärmebrücken in den Außenwänden die Miete mindern. Denn aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshof zufolge ist Schimmelpilzgefahr allein kein Mietmangel (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).
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Auch kostenpflichtige Parkplätze erhöhen den Wohnwert: Vom Vermieter zur Verfügung gestellte Parkplätze erhöhen auch dann den Wohnwert gemäß Mietspiegel, wenn der Vermieter sie den Mietern nur gegen Entgelt überlässt. Das hat das Berliner Landgericht entschieden (Az.: 17 C 514/17).
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Betriebsprüfungen brachten dem Fiskus 2017 rund 17,5 Milliarden Euro: In 188.826 Betrieben und damit 2,4 Prozent aller Unternehmen in Deutschland haben die Finanzämter 2017 eine Betriebsprüfung durchgeführt und so ein Mehrergebnis von rund 17,5 Milliarden Euro erzielt. Das berichtet das Bundesfinanzministerium auf Grundlage von Meldungen der Länder.
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Briefkastenadresse als Rechnungsangabe ausreichend: Die Finanzverwaltung akzeptiert ab sofort für den Vorsteuerabzug auch Rechnungen, die als Absender eine Briefkastenadresse enthalten. Das geht aus dem BMF-Schreiben vom 7.12.2018 hervor.
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Preisnachlass beim Autokauf ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn: Wenn ein Autohersteller den Beschäftigten eines verbundenen Unternehmens Fahrzeuge mit dem gleichen Rabatt verkauft wie seinen eigenen Mitarbeitern, handelt es sich dabei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn, hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 7 K 2053/17). Damit stellen sich die Richter gegen den sogenannten Rabatterlass des Bundesfinanzministeriums.
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Links & Recht im November

BGH stärkt Position von Mietern mit lebenslangem Wohnrecht: Wenn der Kaufvertrag einer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht des Mieters vorsieht, darf der Vermieter ohne eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters keine Kündigung aussprechen. Das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 109/18).
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Prügeleien und verbale Entgleisungen rechtfertigen nicht per se die fristlose Kündigung: Für eine fristlose Kündigung muss der Mieter selbst eine schwere Pflichtverletzung begehen – das Verhalten seines Sohnes oder seiner Anwältin kann ihm nicht automatisch zugerechnet werden. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 55/18).
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Weihnachtsfeier – Absagen gehen steuerlich nicht zu Lasten der Teilnehmer: Bei der Berechnung der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Unternehmen im Rahmen einer Weihnachtsfeier gewähren, ist die Zahl der angemeldeten Teilnehmer relevant – nicht die Zahl der tatsächlich erschienenen Beschäftigten. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 3 K 870/17).
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BFH – Zugangsvermutung gilt bei privaten Postdienstleistern nur eingeschränkt: Bei privaten Dienstleistern kann – im Gegensatz zur Deutschen Post AG – nicht regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zugangsvermutung von Verwaltungsakten hervor (Az.: III R 27/17).
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Abruf einer E-Mail vom Mailserver beweist ihren Zugang: Das Absenden einer E-Mail allein genügt nicht als Anscheinsbeweis für ihren Zugang – ein Ausdruck aus dem Postausgangssystem des Absenders, wonach die versendete E-Mail vom Mailserver auf das E-Mail-Konto des Empfängers abgerufen wurde, jedoch schon. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 12 C 214/17).
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Links & Recht im Oktober

Mieter müssen nur wenige Sekunden auf warmes Wasser warten: Wenn Mieter länger als 30 Sekunden darauf warten müssen, dass ihr Warmwasser 55 Grad Celsius erreicht, können sie die Miete um fünf Prozent mindern. Das hat das Amtsgericht Berlin entschieden (Az.: 7 C 82/17).
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BGH – Nachbarn müssen häusliches Musizieren hinnehmen: Musik kann einen wesentlichen Teil des Lebensinhalts bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein, sagt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Az.: V ZR 143/17). Nachbarn müssen daher selbst in einem Reihenhaus in gewissen Grenzen mit dem Trompetenspiel des Nachbarn leben.
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Mietpreis-Check eines Internetportals kann keine Mieterhöhung begründen: Vermieter können für die Begründung einer Mieterhöhung nicht den Mietpreis-Check von Immobilienscout24 heranziehen, hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 472 C 23258/17). Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung rechtskräftig.
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Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen: Wenn ein Mieter schriftlich erklärt, dass er mit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete einverstanden ist, kann er sich später nicht auf sein Widerrufsrecht berufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 94/17).
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Finanzämter verzeichneten 2017 rund 3,2 Millionen Einsprüche: Immer weniger Steuerpflichtige legen bei ihrem Finanzamt Einspruch gegen einen Verwaltungsakt ein. 2017 waren es laut Bundesfinanzministerium etwa 3,245 Millionen Vorgänge – 2013 waren es noch rund 4,245 Millionen.
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BAG – Bei Auslandsentsendungen gelten Reisezeiten als Arbeitszeiten: Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland schickt, muss er die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeiten vergüten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Maßgeblich sei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class entstehe (Az.: 5 AZR 553/17).
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Links & Recht im September

Verlust beim Aktienverkauf – BFH widerspricht Finanzverwaltung: Wer Aktien mit Verlust verkauft und das bei der Einkommensteuererklärung geltend machen will, ist dafür weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden und damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen (Az.: VIII R 32/16).
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BFH konkretisiert Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn: Arbeitgeberbeiträge zu einer Zusatz-Krankenversicherung sind Sachlohn. Zahlt der Arbeitgeber jedoch einen Zuschuss unter der Bedingung, dass die Beschäftigten damit selbst einen Vertrag mit einem konkreten Versicherer abschließen, handelt es sich um Barlohn. Das zeigen zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 13/16 und VI R 16/17).
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Sozialabgaben auf Betriebsrenten teilweise verfassungswidrig: Für Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az: 1 BvL 2/18). Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zwei weitere Entscheidungen zeigen (Az: 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15).
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EuGH – Häufige Kurzerkrankungen wegen Behinderung können Kündigung rechtfertigen: In Spanien können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen wegen wiederkehrender Kurzerkrankungen gekündigt werden. Wenn davon Arbeitnehmer mit Behinderung betroffen sind, verstößt das nicht zwingend gegen die europäische Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, so der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C 270/16): Eine Kündigung sei möglich, wenn ein Gesetz im Mitgliedsstaat die Kündigung erlaube und dieses Gesetz einem sozial- und beschäftigungspolitischen Ziel diene.
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Treppendiebstahl berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung: Wenn ein Mieter eine Außentreppe abmontiert, um dem Eigentümer den Zugang zu dessen Wohnung im ersten Stock zu verwehren, muss er mit der fristlosen Kündigung seines Mietvertrages rechnen. Das hat das Amtsgericht München mit einem inzwischen rechtskräftigem Urteil bestätigt (Az.: 424 C 13271/17).
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BGH – Fristlose lässt ordentliche Kündigung nicht ins Leere laufen: Wenn ein Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung verbindet, heilt ein Begleichen der Mietrückstände nur die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung bleibt weiter wirksam. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt (Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).
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Links & Recht im August

Viele Kommunen drehen an der Gewerbesteuer-Schraube: 53 Prozent der deutschen Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren die Gewerbesteuer erhöht, aber die Unterschiede bei den Hebesätzen sind weiterhin erheblich. Das zeigt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
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Grundsteuern in NRW, Hessen und dem Saarland besonders hoch: 60 Prozent der Gemeinden haben in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer erhöht, die bundesweit höchsten Hebesätze finden sich vor allem in nordrhein-westfälischen Kommunen. Das zeigt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young.
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Arbeitgeber dürfen Streikbrechern Prämien zahlen: Bestreikte Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten mit einer eigens ausgelobten Prämie vom Streiken abhalten. Das Bundesarbeitsgericht wertete eine solche Zahlung jetzt als zulässiges Mittel im Arbeitskampf (Az. 1 AZR 287/17).
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Ehe für alle – Splittingtarif gilt rückwirkend: Gleichgeschlechtliche Ehepaare können sich zusammen für die Einkommensteuer veranlagen lassen – und das rückwirkend für alle Jahre, in denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand. Das entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 1 K 92/18).
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Nur vereinbarte Betriebskosten lassen sich umlegen: Allein die konkrete mietvertragliche Vereinbarung entscheidet darüber, welche Betriebskosten Mieter zu übernehmen haben. Wenn der Vermieter bereits bestehende Kosten zu Vertragsbeginn ausgeschlossen hat, kann er sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt umlegen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az. 201 C 219/18).
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Schönheitsreparaturen – BGH stärkt Rechte von Mietern: Eine Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen einer unrenoviert übergebenen Wohnung auf den Mieter ist selbst dann unwirksam, wenn es eine Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter gibt. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 277/16).
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„Guter Schlaf muss Chefsache sein“

Rund 80 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer leiden an Schlafstörungen. Das beeinträchtigt die Qualität ihrer Arbeit ebenso wie ihre Gesundheit. Schlafspezialist Prof. Dr. med. Ingo Fietze erläutert im Interview, warum der gute Schlaf von Beschäftigten mehr Aufmerksamkeit bekommen muss.

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Straße und Verkehr im Blick

Head-up-Displays können in Fahrzeugen zahlreiche Informationen in das Sichtfeld des Fahrers projizieren. Damit sollen sie zu einem besseren Überblick beitragen und die Verkehrssicherheit verbessern. Die Technik hinkt den Möglichkeiten jedoch noch hinterher…

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„Gute Passform ist das A und O“

Die Trageakzeptanz von Berufskleidung und PSA hängt von vielen Faktoren ab. Simone Morlock, Leiterin des Forschungsteams Scanning, Passform & Ergonomie beim Hohenstein Institut für Textilinnovation, nennt im Interview einige Gründe, warum es sich lohnt, der Passform besonderes Augenmerk zu schenken.

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