Links & Recht im Dezember

Mietrecht – Das ändert sich 2019: Die Bundesregierung hat eine weitreichende Mietrechtsänderung auf den Weg gebracht, die schon ab dem 1. Januar 2019 gelten soll. Betroffen sind vor allem Regelungen rund um die Aspekte Mietpreisbremse und Modernisierung.
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Gefahr von Schimmelpilz allein rechtfertigt keine Mietminderung: Wenn Gebäude gemäß den zum Bauzeitpunkt geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet wurden, können Mieter nicht wegen Wärmebrücken in den Außenwänden die Miete mindern. Denn aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshof zufolge ist Schimmelpilzgefahr allein kein Mietmangel (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).
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Auch kostenpflichtige Parkplätze erhöhen den Wohnwert: Vom Vermieter zur Verfügung gestellte Parkplätze erhöhen auch dann den Wohnwert gemäß Mietspiegel, wenn der Vermieter sie den Mietern nur gegen Entgelt überlässt. Das hat das Berliner Landgericht entschieden (Az.: 17 C 514/17).
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Betriebsprüfungen brachten dem Fiskus 2017 rund 17,5 Milliarden Euro: In 188.826 Betrieben und damit 2,4 Prozent aller Unternehmen in Deutschland haben die Finanzämter 2017 eine Betriebsprüfung durchgeführt und so ein Mehrergebnis von rund 17,5 Milliarden Euro erzielt. Das berichtet das Bundesfinanzministerium auf Grundlage von Meldungen der Länder.
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Briefkastenadresse als Rechnungsangabe ausreichend: Die Finanzverwaltung akzeptiert ab sofort für den Vorsteuerabzug auch Rechnungen, die als Absender eine Briefkastenadresse enthalten. Das geht aus dem BMF-Schreiben vom 7.12.2018 hervor.
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Preisnachlass beim Autokauf ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn: Wenn ein Autohersteller den Beschäftigten eines verbundenen Unternehmens Fahrzeuge mit dem gleichen Rabatt verkauft wie seinen eigenen Mitarbeitern, handelt es sich dabei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn, hat das Finanzgericht Köln entschieden (Az.: 7 K 2053/17). Damit stellen sich die Richter gegen den sogenannten Rabatterlass des Bundesfinanzministeriums.
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