Links & Recht im Dezember

Plausibler Kündigungsgrund allein beweist keinen Eigenbedarf: Wenn sich eine Eigenbedarfskündigung wegen des Widerstands des Mieters verzögert, sollte nach einer Ersatzwohnung oder einer anderen alternativen Lösung gesucht werden – sonst können Zweifel an dem unabweisbaren Bedürfnis zum Umzug entstehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 149/19).
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Gestohlener Schlüssel rechtfertigt umfassenden Anspruch auf Schadensersatz: Wird ein Schlüssel einer Wohnungsanlage gestohlen und besteht somit ein konkretes Risiko, dass Dritte den Schlüssel missbrauchen, müssen sowohl die Kosten für den Austausch der Schließanlage als auch Ausgaben für provisorische Sicherungsmaßnahmen ersetzt werden. Zu diesem Schluss kam jetzt das Oberlandesgericht Dresden. Wegen der mechanischen Abnutzung von Schließanlagen müsse jedoch stets ein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen werden (Az.: 4 U 665/19).
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Vermieter dürfen Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlegen: Dem Amtsgericht Leonberg zufolge dürfen Vermieter die Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Wohnungsmieter abwälzen. Denn zur Anschaffung der Rauchwarnmelder sei der Eigentümer verpflichtet (Az.: 2 C 11/19).
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Grundstückseigentümer müssen vor offensichtlichen Gefahren nicht warnen: Dass ein Eisentor bei Wind zufallen kann, ist eine offensichtliche und naheliegende Gefahrenlage. Ein besonderer Warnhinweis ist dem Landgericht Köln zufolge daher nicht notwendig (Az.: 16 O 438/18).
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Crowdworking-Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis: Wenn ein Crowdworker für eine Internetplattform tätig ist, sein Rahmenvertrag aber keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, ist er kein Arbeitnehmer. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden, allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen (Az.: 8 Sa 146/19).
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Bundesarbeitsgericht betont befristete Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Auch wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Erkrankung auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt, ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf sechs Wochen begrenzt. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 505/18).
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ELStAM-Verfahren auch für im Inland tätige ausländische Mitarbeiter: Wer beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, kann ab dem 1. Januar 2020 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale dieser Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren abrufen. Auf den entsprechenden Verwaltungserlass weist das Landesamt für Steuern Niedersachsen hin.
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Innergemeinschaftliche Lieferungen – BFH konkretisiert Beleg- und Buchnachweise: Wenn ein Unternehmen auf seiner Rechnung eine Briefkastenanschrift angibt, rechtfertigt das auch bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht die Annahme, dass es sich um eine Scheinfirma handelt. Das zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: V R 38/18).
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