Links & Recht im Februar

Bundesverfassungsgericht verneint Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Tarifverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden, müssen es jedoch nicht. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, lässt sich aus dem Grundgesetz kein solcher Rechtsanspruch herleiten (Az.: 1 BvR 4/17).
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Anwaltskosten in einem Insolvenzverfahrens sind vorsteuerfähig: Wenn im Rahmen der Abwicklung eines insolventen Unternehmens Kosten für einen Rechtsanwalt anfallen, gehören diese laut Bundesfinanzhof grundsätzlich zu den Allgemeinkosten der früheren unternehmerischen Tätigkeit. Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht jedoch nur dann, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse wirksam verpflichtet hat (Az.: XI R 19/17).
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BFH – Unternehmensidentität hängt von tatsächlich ausgeübter Betätigung ab: Für die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren muss der Gewerbetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, identisch sein mit dem Betrieb, der den Abzug geltend machen will. Dem Bundesfinanzhof zufolge ist für diese Unternehmensidentität entscheidend, dass die tatsächlich ausgeübte Betätigung die gleiche geblieben ist – andernfalls geht der Verlustvortrag unter (Az.: IV R 59/16).
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Mietpreisbremse verlängert und verschärft: Der Bundestag hat die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre beschlossen. Zudem wurde der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete erweitert.
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Vermieter kann Erlaubnis zur Untervermietung von Mieterhöhung abhängig machen: Mieter haben kein Recht auf die Untervermietung ihrer gesamten Wohnung – auch nicht bei einem Ein-Zimmer-Apartment. Wenn zudem der Mieter mit der Untervermietung mehr Geld verdienen würde, als ihn die Wohnung kostet, kann der Vermieter laut Landgericht Berlin für die Untermieterlaubnis eine Mieterhöhung verlangen (Az.: 64 T 65/19).
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Geplante Trennung der Wohnsitze rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung: Grundsätzlich ist eine Eigenbedarfskündigung nicht nur für Familienangehörige des Vermieters zulässig, sondern auch für Haushaltsangehörige. Dafür muss der gemeinsame Haushalt aber in der gekündigten Wohnung fortgesetzt werden, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 66 S 80/19). Andernfalls sei die Kündigung unzulässig.
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Landgericht Osnabrück legt die Latte für Verwertungskündigungen hoch: Wenn ein Vermieter über Jahrzehnte weder die Miete erhöht noch die notwendigen Sanierungsarbeiten vornimmt, kann er das Mietverhältnis nicht mit der Begründung kündigen, dass die Fortsetzung ihm erhebliche wirtschaftliche Nachteile bringen würde. Mit dieser Entscheidung unterstrich das Landgericht Osnabrück die hohen Hürden für eine sogenannte Verwertungskündigung (Az.: 1 S 117/19).
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