Links & Recht im März

Viele kleine Pflichtverletzungen rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung: Zahlreiche einzelne Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten, die allein betrachtet keine Kündigung rechtfertigen und auch nicht sanktioniert wurden, ermöglichen keine Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 6 Sa 64/18).
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Resturlaub verfällt am Jahresende nicht automatisch: Der Anspruch auf bezahlte Urlaubstage erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt wurde und trotzdem den Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat. Mit dieser Entscheidung setzte jetzt das Bundesarbeitsgericht eine EU-rechtliche Vorgabe um (Az.: 9 AZR 541/15).
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Deutsches Recht für Steuerberater-Zulassung maßgeblich: Wenn nationales Recht zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft als Geschäftsführer oder Gesellschafter einen Steuerberater fordert, widerspricht das nicht dem Unionsrecht. Das hat das Finanzgericht Hamburg klargestellt (Az.: 6 K 84/18). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Pflichtverletzung des Steuerberater führt nicht automatisch zur Haftung: Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er seinem Mandanten eine Investition empfiehlt und dabei nicht offenlegt, dass er selbst davon profitiert. Er haftet jedoch nicht automatisch für einen durch diese Investition entstandenen Schaden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: IX ZR 176/16).
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Erheblicher Baulärm berechtigt zur Mietminderung: Wenn es wegen Baumaßnahmen Dritter zu erheblichem Lärm kommt, müssen Mieter nicht die volle Miete zahlen. Das Landgericht Berlin stufte jetzt für Betroffene einer mehr als zwei Jahre dauernden Baustelle eine Mietminderung um 20 Prozent als angemessen ein (Az.: 67 S 309/18).
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Hohes Alter schützt vor Kündigung wegen Eigenbedarfs: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass bei betagten Mieter schon allein wegen ihres hohen Lebensalters die Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung nicht zulässig ist. Eine genaue Altersgrenze legten die Richter jedoch nicht fest (Az.: 67 S 345/18).
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Neuer Wohnungsbesitzer muss Rückbau unzulässiger Veränderungen des Vorgängers dulden: Weder Verjährung noch Besitzerwechsel bewahren Wohnungseigentümer davor, den Rückbau unzulässiger baulicher Veränderungen ihres Vorgängers dulden zu müssen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hervor (Az.: 72 C 77/18).
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