Links & Recht im Juni

Unternehmen erwarten Mehrwert von integrierter Planung: Immer mehr Unternehmen stehen einer integrierten Unternehmensplanung aufgeschlossen gegenüber. Das zeigt eine aktuelle Studie des Business Application Research Centers (BARC). Die Umsetzung bringt jedoch fachliche, technische und organisatorische Herausforderungen mit sich.
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Unternehmen müssen Daten als Ressource behandeln: Das Business Application Research Center (BARC) hat in einer Marktforschungsstudie die Ansätze und Herausforderungen von Unternehmen bei der Verbesserung der Datennutzung untersucht. Daraus leitet das Autorenteam Empfehlungen für einen effektiveren Umgang mit Daten ab.
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Geplantes Konjunkturpaket enthält viele Änderungen für Unternehmen: Vor allem mit steuerlichen Maßnahmen will die Bundesregierung den Unternehmen in Deutschland die Zeit nach der Corona-Krise erleichtern. Der Koalitionsausschuss hat sich bislang nur auf Eckpunkte verständigt, die detaillierten Regelungen sollen Bundestag und Bundesrat noch im Juni verabschieden.
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BMF-Schreiben zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung veröffentlicht: Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wird der reguläre Steuersatz für alle Lieferungen und Leistungen von 19 auf 16 Prozent abgesenkt, der reduzierte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium das finale BMF-Schreiben zur Umsetzung dieser Maßnahme vorgelegt.
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Mieter kann vom Vermieter angebotenen Breitbandkabelanschluss nicht kündigen: Wenn ein Vermieter einen Breitbandkabelanschluss eingerichtet hat und die laufenden monatlichen Grundgebühren als Betriebskosten auf seine Mieter umlegt, muss er dafür kein gesondertes Kündigungsrecht einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 4 U 82/19).
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Landesarbeitsgericht konkretisiert Anspruch auf betriebliche Altersversorgung: Mit Blick auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist es eine zentrale Frage, ab wann Beschäftigte eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben haben. Die Anforderungen einer Übergangsvorschrift des Betriebsrentengesetzes hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg jetzt im Wortlaut bestätigt (Az.: 4 Sa 51/19).
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