Links & Recht im Februar

Betriebskostenumlage – Die tatsächliche Fläche ist auch bei preisgebundenen Wohnungen maßgeblich: Bei der Umlage der Betriebskosten kommt es auch bei preisgebundenem Wohnraum immer auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Wohnungsgröße an. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 173/17).
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Eigenbedarfskündigung kann an Krankheit des Mieters scheitern: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht durchsetzbar, wenn sie für einen Mieter aus gesundheitlichen Gründen eine existenzielle Bedrohung darstellen würde. Diese Sicht vertritt das Amtsgericht München (Az.: 433 C 10588/17).
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Arbeitstägliche Essenszuschüsse als Sachbezug versteuern: Erhalten Beschäftigte von ihrem Unternehmen an Arbeitstagen einen Essenszuschuss, kann dieser Zuschuss mit dem Sachbezugswert der Lohnsteuer unterworfen werfen. Ein aktuelles BMF-Schreiben erläutert die dafür notwendigen Voraussetzungen.
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Kein Mindestlohn für Praktika mit Unterbrechungen: Wenn ein Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dient und insgesamt höchstens drei Monate dauert, müssen Arbeitgeber nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge auch dann, wenn die drei Monate nicht am Stück absolviert werden (Az.: 5 AZR 556/17).
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BFH – Bruchteilsgemeinschaft aus Umsatzsteuersicht kein Unternehmer: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu Bruchteilsgemeinschaften im Umsatzsteuerrecht geändert und diesen Bruchteilsgemeinschaften dabei die Unternehmereigenschaft aberkannt (Az.: V R 65/17). Unternehmer sind statt dessen anteilig die einzelnen Gemeinschafter.
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Besondere Pflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze: Seit Jahresbeginn müssen Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer spezielle Pflichten und Haftungsrisiken beachten. Jetzt haben die Finanzbehörden dazu Details geregelt.
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